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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 11/2023
Ortsgemeinde Rülzheim
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Turnverein 1893 Rülzheim e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung des Turnvereins 1893 Rülzheim e.V.

Am Freitag, den 31.3.2023, findet um 20 Uhr die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des Turnvereins 1893 Rülzheim e.V. im Nebenzimmer der Gaststätte „Waldschlössel“, Alte Mühlgasse 79, 76761 Rülzheim statt.

Tagesordnung

1.

Begrüßung durch den Vorsitzenden

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Vorstandes

4.

Kassenbericht

5.

Bericht der Kassenprüfer

6.

Entlastung des Vorstandes

7.

Neuwahlen des Vorstands

8.

Änderung der Satzung (siehe unten)

9.

Beschlussfassung über vorliegende Anträge

10.

Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und außerordentliche Beiträge

11.

Jahresplanung/ Vorschau auf Vereinsaktivitäten

12.

Anträge und Verschiedenes

Die Satzung wird wie folgt geändert. Durchgestrichenes wird gelöscht und Kursives kommt neu hinzu. §1.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953, und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Sports. Etwaige Gewinne Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. §3.2 Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zulässig. Der Austritt aus dem Verein kann nur in schriftlicher Form und zwar 6 Wochen zum Ende eines jeden Halbjahres erfolgen. Die Austrittserklärung ist an die Geschäftsstelle des TV Rülzheim, 1. Vorsitzender, zu richten. Beim Austritt wird das Lastschriftmandat hinfällig. §9.5 Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Geschäftsführer und die Ressortleiter haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen beratend teilzunehmen und sind bei diesen stimmberechtigt. §11.3 Abteilungsleiter und Stellvertreter werden von der Abteilungsversammlung Mitgliederversammlung gewählt. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. §13 Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter sowie die Kassenprüfer werden auf die Dauer von vier zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig. §15.4 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an die Schule der Gemeinde Rülzheim mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Ortsgemeinde Rülzheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden (Achim Wagner, Robert-Seither-Straße 36, 76761 Rülzheim) eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.