Gemäß § 74 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, wird bekannt gegeben: Der Plan für die Zulassung des bergbaulichen Vorhabens Erweiterung des Quarzsand- und kiestagebaus „Pfadt“ der Firma Pfadt GmbH, Leimersheim,in der Gemarkung der Ortsgemeinde Leimersheim, Verbandsgemeinde Rülzheim, Kreisverwaltung Germersheim, wird gemäß § 52 Abs. 2 a in Verbindung mit den §§ 57 a und c Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1760) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 72 bis 74 VwVfG festgestellt. Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Planes für dieses Vorhaben liegen in der Zeit vom 03.04.2023 - 17.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, zu den folgenden Dienstzeiten aus: Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Ferner ist Einsichtnahme beim Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Str. 5, 55129 Mainz, zu folgenden Dienstzeiten möglich: Mo. bis Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Fr. von 09:00 bis 12:00. Wir bitten bei einer beabsichtigten Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) um eine telefonische Voranmeldung und eine Abfrage der aktuellen pandemiebedingten Schutzmaßnahmen unter der Telefonnummer 06131 / 92 54 0. Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim LGB angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen, die keine Ausfertigung erhalten haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss sowie die Planunterlagen sind neben dem obigen Bekanntmachungstext gem. § 27 a VwVfG ebenfalls auf der Internetseite des LGB (www.lgb-rlp.de) aufrufbar.