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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 12/2026
Verbandsgemeinde Rülzheim
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Radeln auf Gehwegen ist verboten! Für Fußgänger ausgeschilderte Wege dürfen nicht befahren werden

Wege, die mit nachstehendem Verkehrsschild ausgewiesen sind, dürfen nur von Fußgängern benutzt werden. Darauf weist der Fachbereich Bürgerdienste hin. Die Nutzung eines solchen Weges mit dem Fahrrad, E-Scooter oder Mofa ist also verboten. Zweiradnutzer müssen also absteigen und ihr Gefährt schieben. „Bitte nehmen Sie Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer und beachten Sie die entsprechende Beschilderung“, appelliert Fachbereichsleiter Moritz Wolff.