Titel Logo
Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 13/2023
Ortsgemeinde Rülzheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Rülzheim

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Rülzheim für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Gemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt gem. § 97 Abs. 1 GemO bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 31 der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Außenstelle: Mittlere Ortsstraße 106, Rülzheim, zur Einsichtnahme bereit.

Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordens-platz 1, 76761 Rülzheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die genannte Anschrift oder elektronisch an Haus-halt@ruelzheim.de zu richten.

Rülzheim, 30.03.2023
gez. Schardt, Bürgermeister