Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Rülzheim für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Gemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt gem. § 97 Abs. 1 GemO bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 31 der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Außenstelle: Mittlere Ortsstraße 106, Rülzheim, zur Einsichtnahme bereit.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordens-platz 1, 76761 Rülzheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die genannte Anschrift oder elektronisch an Haus-halt@ruelzheim.de zu richten.