Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rülzheim für das Haushaltsjahr 2024 wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem. § 97 Abs. 1 GemO mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 32 der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Mittlere Ortsstraße 106, Rülzheim, zur Einsichtnahme bereit. Die Einwohner*innen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die genannte Anschrift oder elektronisch an Haushalt@ruelzheim.de zu richten.