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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 15/2026
Ortsgemeinde Rülzheim
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim

Bebauungsplan „Nord II, 1. Änderung“

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 26.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nord II, 1. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 10 ha und umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes „Nord II“ aus dem Jahr 2004.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan.

Abgrenzung Geltungsbereich, ohne Maßstab

Anlass und Zielsetzung der Bebauungsplanänderung

Innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes Nord in Rülzheim kommt es derzeit zu Anfragen für Nutzungsänderungen, weg von einer rein industriellen Nutzung und hin zu einer Büro- bzw. Verwaltungsnutzung.

Dieser Entwicklung möchte die Ortsgemeinde Rülzheim entgegenkommen, um mögliche Leerstände langfristig zu verhindern. Aufgrund dessen sollen zukünftig im Industrie- und Gewerbegebiet „Nord II“ für die Bereiche, die bislang als Industriegebiete festgesetzt waren, auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig sein.

An den übrigen Festsetzungen sollen keine Änderungen vorgenommen werden.

Verfahren

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sensible Nutzungen (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportlich Zwecke) sind bislang bereits innerhalb des Industriegebietes ausnahmsweise zulässig. Der Bebauungsplan soll daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Nord II, 1. Änderung“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

20.04.2026 bis 29.05.2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.

Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 6b öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo–Fr 8:30 – 12:00 Uhr, Di von 14:00 – 16:30 Uhr und Do von 14:00 – 18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@ruelzheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
  • dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kuhardt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Rülzheim, den 09.04.2026
gez. Michael Braun
Ortsbürgermeister