Der Pflegestützpunkt informiert: Pflegegrad 1 - was steht mir zu?
Wir sind Ansprechpartnerinnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen. Thema heute: Pflegegrad 1- Was steht mir zu?
Der Entlastungsbetrag von 125 €/ Monat
Mit diesem monatlichen Betrag können Angebote genutzt werden, 1. die das seelische Wohl der Pflegebedürftigen im Blick haben, z.B. Gespräche 2. die zum Erhalt geistiger und körperlicher Fähigkeiten beitragen, z.B. Gedächtnistraining 3. für aktivierende hauswirtschaftliche Tätigkeiten 4. für die Begleitungen zu Behörden, Ärzten oder Freizeitmaßnahmen 5. für den Besuch einer Tages- oder Kurzzeitpflege 6. für pflegerische Maßnahmen wie z.B. Duschen.
Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen bis zu 4000 €
Ein Antrag muss bei der Pflegekasse vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Beizufügen sind Fotos des aktuellen Zustandes sowie Kostenvoranschläge der geplanten Maßnahme. Die zuständige Pflegekasse prüft dann, ob der Umbau finanziert wird oder nicht.Sofern im Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes eine Umbaumaßnahme empfohlen wurde, gilt diese von der Pflegekasse bereits als genehmigt.
Zuschuss für ein Hausnotrufgerät von 25,50 / monatlich
Wenn Sie alleinlebend sind oder mit Angehörigen zusammenleben, die aus bestimmten Gründen bei einem Notfall nicht in der Lage sind, einen Notruf abzusetzen, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von 25,50 € monatlich gewähren, sofern es sich um einen offiziellen Anbieter handelt.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Betrifft Hilfsmittel, die für die Pflege benötigt werden oder dem Schutz der Pflegeperson dienen und aus hygienischen Gründen für den Einmalgebrauch gedacht sind. Hierzu zählen unter anderem Fingerlinge, Handschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Desinfektionsmittel sowie saugende Bettschutzeinlagen. Finanziert werden diese mit 40 € monatlich bei Sanitätshäusern oder Apotheken mit denen die Pflegekasse einen Vertrag hat. Dort oder bei Ihrer Pflegekasse ist der betreffende Antrag auch zu stellen.
Schulungen / Pflegekurse und Beratung zu Hause
Pflegerische Fragen können hier durch einen Ambulanten Pflegedienst bei Ihnen zu Hause in einer Schulung beantwortet werden z.B. rückenschonendes Arbeiten bei pflegerischen Maßnahmen Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfrei Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht.
Pflegestützpunkt VG Rülzheim/ VG Bellheim
Kuhardter Straße 37, 76761 Rülzheim Rosa Pfirrmann, Tel.: 07272/ 97 29 68 E-Mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de Stephanie Geiger, Tel: 07272/ 75 03 42 E-Mail: stephanie.geiger@pflegestuetzpunkte-rlp.de