Wir sind Ansprechpartnerinnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörigen. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen. Thema heute: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel/ Verbrauchsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Bei dieser Art von Pflegehilfsmitteln (man spricht auch von Verbrauchsmitteln) handelt es sich um Produkte, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden. Sie sind - im Gegensatz zu Hilfsmitteln wie Rollstühle, Rollatoren oder Badewannenlifter - zum einmaligen Gebrauch und Verbrauch gedacht. Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes dienen sie dem Pflegebedürftigen bei der Pflege/ Körperhygiene oder dem Schutz der Pflegeperson und erleichtern die Pflege. Zu den Verbrauchsmitteln zählen unter anderem: Saugende Bettschutzeinlagen, Schutzbekleidung, Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Medizinische Gesichtsmasken bzw. FFP 2 bzw. partikelfilternde Halbmasken. Die vollständige Liste erhalten Sie im Pflegestützpunkt. Folgende Produkte werden NICHT erstattet: Einmalwaschlappen; Pflege-/ Feuchttücher; Körperpflegeprodukte wie Seife, Duschlotion, Haarwäsche, Pflegeschaum; Reinigungsmittel/ Waschmittel, Matratzenauflagen/ Spann - oder Frotteetücher, Inkontinenzprodukte wie Slipeinlagen, Einlagen oder Windelhosen. Wer Verbrauchsmittel benötigt und den monatlichen Zuschuss nutzen möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Pflegekasse oder im Sanitätshaus/ einer Apotheke stellen. Anspruch haben alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 - 5, die in ihrem häuslichen Umfeld leben. Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 40 Euro für die Anschaffung der benötigten Verbrauchsmittel.Für weitere Informationen können sie sich gerne an uns wenden. Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfrei Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht.
Unsere Kontaktdaten:
Pflegestützpunkt VG Rülzheim/ VG Bellheim
Kuhardter Straße 37, 76761 Rülzheim
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E-Mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
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