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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 22/2024
Verbandsgemeinde Rülzheim
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Information zum Vorgehen bei Schäden durch den Glasfaserausbau

Was passiert bei einem Schadensfall an einer Fremdleitung?

Falls ein Schaden an einer Fremdleitung durch den beauftragte Baupartner verursacht wurde, greift ein standardisierter Prozess. Der Verursacher kontaktiert umgehend den Leitungsbesitzer. Dieser ist für die schnellstmögliche Reparatur verantwortlich. Aus rechtlichen Gründen darf der beauftragte Baupartner die beschädigte Leitung nicht eigenständig reparieren. Die Reparaturkosten werden vom Schadensverursacher übernommen.

Was passiert bei einem Schadensfall im Rahmen des Glasfaserausbaus auf Privatgrund?

Wenn während des Glasfaserausbaus ein Schaden auf Seiten des Anwohners entsteht, stellt Deutsche Glasfaser ein Schadensformular zur Verfügung:

https://www.deutsche-glasfaser.de/service/bauschaden-melden/

Über dieses kann der Betroffene den Schaden detailliert an Deutsche Glasfaser übermitteln. Daraufhin setzt sich der Kundenservice direkt mit dem zuständigen Baupartner in Verbindung. Dieser prüft den Sachverhalt vor Ort. Wenn der Schaden nachweisbar durch den entsprechenden Baupartner verursacht wurde, wird dieser in der Regel unkompliziert und zügig behoben. Hier greift das Verursacherprinzip - bei dem selbstverständlich der Verursacher die Kosten der Schadensbehebung trägt. Bei einem Schadensfall auf Privatgrund sollten sich die Anwohner direkt bei Deutsche Glasfaser via das Formular melden. Die Gemeinde ist für solche Fälle nicht zuständig. Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind zudem online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.