Die vorgenannte Bekanntmachung vom 21.05.2024 ist unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Rülzheim, Öffentliche Bekanntmachungen“ der heutigen Ausgabe des Heimatbriefes veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird vollinhaltlich Bezug genommen und verwiesen. Der Text gilt somit als öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt.