Titel Logo
Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 23/2024
Ortsgemeinde Rülzheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim

Aufstellung des Bebauungsplanes „Badstube“ und der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Badstube“ und der örtlichen Bauvorschriften sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Eines der wichtigsten Planungsziele der Gemeinde Rülzheim ist eine möglichst nachhaltige und flächenschonende Sicherung der örtlichen Wohn- und Gewerbefunktion. Deshalb entspricht es den Planungszielen der Gemeinde Rülzheim, für das Gebiet südlich des bereits bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ sowie für einzelne Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans den neuen Bebauungsplan „Badstube“ im Regelverfahren aufzustellen. Die Festlegung des Gebiets hat den Hintergrund einer sinnvollen Ortsrandarrondierung, diese Grundstücke weisen aber auch bereits heute zum Großteil einen Mischgebietscharakter auf. Gleichzeitig soll durch die Aufstellung des Bebauungsplans eine Pufferzone zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und dem „alten Ortskern“ geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan wird die innerörtliche Wohn- und Gewerbefunktion gesichert und gestärkt. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich, da für das Plangebiet derzeit zum Teil kein Baurecht in Form eines rechtskräftigen Bebauungsplans besteht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,17 ha und beinhaltet die Flurstücke Nr. 1541/9, 1545/3, 6825/3, 7372/1, 7372/2, 7374, 7375/2, 7381/3, 7381/5 und 7381/6 vollständig sowie die Flurstücke Nr. 1552/9 und 6829 teilweise. Für den Planbereich ist der nachfolgende Bebauungsplanvorentwurf vom 16.05.2024 maßgebend. Er ist nicht maßstäblich dargestellt.

Der Planvorentwurf des Bebauungsplanes „Badstube“ und der örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung zum Bebauungsplan sowie weiteren Anlagen (Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Geotechnischer Bericht, Geruchs-Immissionsprognose, Wasserhaushaltsbilanz und Schalltechnische Untersuchung) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

unter folgender Adresse auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim in elektronischer Form veröffentlicht:

www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de

Ferner liegt der Bebauungsplanvorentwurf „Badstube“ mit allen Anlagen während des genannten Zeitraumes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, Zimmer 2 im Deutschordenshaus während der üblichen Dienststunden (zur Zeit: Mo - Fr 8:00-12:15 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Beteiligungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung. Weiterhin können von Jedermann Stellungnahmen zum Planvorentwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen,

-

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

-

dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@ruelzheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),

-

dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Rülzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Rülzheim, den 06.06.2024
gez. Reiner Hör
Ortsbürgermeister