Zur Umsetzung der in den Vergaberichtlinien genannten Ziele hat sich der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim dazu entschieden, die kommunalen Bauplätze in Chargen auszuschreiben. In dieser Ausschreibung werden zunächst sieben Bauplätze für die Errichtung von Einzelhäusern ausgeschrieben.
Weitere Grundstücke können zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Beschlussfassung durch den Gemeinderat ausgeschrieben werden. Jener Zeitpunkt steht aktuell noch nicht fest.
Im Baugebiet gilt eine offene Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser.
Der Kaufpreis der erschlossenen Bauplätze beträgt 350,00 €/m².
Ab 17.06.2024 haben Sie nun offiziell die Möglichkeit Ihre Bewerbung über das BAUPILOT-Portal einzureichen.
Die durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossene Vergaberichtlinie sowie die Verkaufskriterien, können ab dem 13.06.2024 unter auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter „Bauen – Wirtschaft – Umwelt“ / „Informationen rund ums Bauen“ / „Baugebiet, Baugrundstücke“ / „Leimersheim – Wohnbauflächen Im „Brühl““ sowie über das BAUPILOT Portal (www.baupilot.com/ruelzheim) eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vergaberichtlinie und die Verkaufskriterien in Papierform in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Rülzheim einzusehen.
Bewerbungen für kommunale Bauplätze im Neubaugebiet „Im Brühl“ können ab dem 17.06.2024 über das BAUPILOT Portal eingereicht werden. Unter der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim findet sich darüber hinaus ebenfalls ein Link zum BAUPILOT Portal zur Einreichung Ihrer Bewerbung.
Sollte eine elektronische Bewerbung nicht möglich oder gewollt sein, ist auch eine Bewerbung in schriftlicher Form möglich und kann persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim eingereicht oder per Einschreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Fachbereich Bauen, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim geschickt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bewerbung alle notwendigen Unterlagen, wie auch bei einer elektronischen Bewerbung, beizufügen sind. Auch bei der schriftlichen Bewerbung kann das Fehlen einzelner Unterlagen gemäß der Vergaberichtlinie zu Punktabzug bzw. Ausschluss führen.
Die Vergabe erfolgt nach dem zweiteiligen Verfahren.
Jeder Bewerber/jeder Haushalt gibt eine Bewerbung auf das Baugebiet ab, die im ersten Schritt gesammelt und nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß den Vergaberichtlinien von der Kommune berücksichtigt wird. Im zweiten Schritt werden dann die Bewerber, die zum Zuge kommen, aufgefordert, Ihre Bauplatz-Prioritäten abzugeben.
Bitte lesen Sie sich die Vergaberichtlinien aufmerksam durch und nehmen diese zur Kenntnis.
Welche Nachweise und Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der Vergaberichtlinie und dem Bewerberfragebogen auf BAUPILOT.
Wir weisen in dieser Bekanntmachung nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bereits im Vorfeld in Papierform oder digital an die Verbandsgemeinde Rülzheim bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung oder die Ortsgemeinde Leimersheim eingereichte Bewerbungsbögen oder Interessensbekundungen nicht automatisch am Bewerbungsprozess um die oben beschriebenen Bauplätze teilnehmen.
Eine erneute Bewerbung für die oben beschriebene Ausschreibung ist daher notwendig.