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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 28/2025
Verbandsgemeinde Rülzheim
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rülzheim

für die Jahre 2025 und 2026

vom 03.07.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

2.700.480 €

2.782.230 €

Zusammen auf

2.700.480 €

2.782.230 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie die Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

40.000.000 € (2025) und 40.000.000 € (2026)

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden festgesetzt:

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Beitrags- und Gebührensätze werden gemäß Kommunalabgabengesetz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung für die Jahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Benutzungsgebühren für Schmutzwasser

Gebühr je cbm Schmutzwasser

2,22 €

2.

Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser:

Beitrag je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche (Abflussfläche)

0,18 €

3.

Niederschlagswassergebühr:

Gebühr je qm bebaute, befestigte und angeschlossene Grundstücksfläche

0,39 €

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird für 2025 auf 38,50 v. H. und für 2026 auf 38,50 v. H. festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 15.061.920 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 15.312.230 € und zum 31.12.2025 14.824.350 € sowie zum 31.12.2026 14.835.790 €.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 20.000 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11 Erhebung von Verwaltungskostenbeiträgen

Für die Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen und sonstiger juristischer Personen werden folgende Verwaltungskostenbeiträge gem. § 32 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz erhoben, und zwar von

1.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Verbandsgemeindewerke

effektive Kosten n. Verwaltungskostenberechnung

2.

Sozialstation Rülzheim e. V.

effektive Kosten n Verwaltungskostenberechnung

§ 12 Altersteilzeit

Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 wie folgt vorhanden:

1. Verbandsgemeinde Rülzheim

2025

2026

a)

Beamte

1

1

b)

Arbeitnehmer

5

9

2. Verbandsgemeindewerke

2025

2026

a)

Beamte

0

0

b)

Arbeitnehmer

2

2

§ 13 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung mit den Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2025 tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung mit den Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2026 tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Verbandsgemeinde Rülzheim, den 03.07.2025
gez. Schardt
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird erteilt.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom

11.07.2025 bis 21.07.2025

von

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

(Montag bis Freitag)

von

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

(Dienstag)

von

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

(Donnerstag)

im Rathaus Rülzheim

Außenstelle Mittlere Ortsstraße 106

Zimmer 33

öffentlich aus.

Rülzheim, den 03.07.2025
gez. Schardt
Bürgermeister