Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.255.810 € | 12.454.380 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.743.690 € | 12.442.940 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -487.880 € | 11.440 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 630.500 € | 698.080 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.971.520 € | 1.332.170 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.672.000 € | 4.114.400 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.700.480 € | -2.782.230 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.382.080 € | 2.503.290 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 2.700.480 € | 2.782.230 € |
| Zusammen auf | 2.700.480 € | 2.782.230 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
40.000.000 € (2025) und 40.000.000 € (2026)
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden festgesetzt:
|
| 2025 | 2026 |
| 1. | der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 € | 0 € |
| 2. | Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | 400.000 € | 400.000 € |
Die Beitrags- und Gebührensätze werden gemäß Kommunalabgabengesetz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung für die Jahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Benutzungsgebühren für Schmutzwasser | |
| Gebühr je cbm Schmutzwasser | 2,22 € |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser: | |
| Beitrag je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche (Abflussfläche) | 0,18 € |
| 3. | Niederschlagswassergebühr: | |
| Gebühr je qm bebaute, befestigte und angeschlossene Grundstücksfläche | 0,39 € |
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird für 2025 auf 38,50 v. H. und für 2026 auf 38,50 v. H. festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 15.061.920 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 15.312.230 € und zum 31.12.2025 14.824.350 € sowie zum 31.12.2026 14.835.790 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 20.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Für die Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen und sonstiger juristischer Personen werden folgende Verwaltungskostenbeiträge gem. § 32 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz erhoben, und zwar von
| 1. | Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | |
| Verbandsgemeindewerke | effektive Kosten n. Verwaltungskostenberechnung |
| 2. | Sozialstation Rülzheim e. V. | effektive Kosten n Verwaltungskostenberechnung |
Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 wie folgt vorhanden:
| 1. Verbandsgemeinde Rülzheim | |||
|
| 2025 | 2026 |
| a) | Beamte | 1 | 1 |
| b) | Arbeitnehmer | 5 | 9 |
| 2. Verbandsgemeindewerke | |||
| 2025 | 2026 | |
| a) | Beamte | 0 | 0 |
| b) | Arbeitnehmer | 2 | 2 |
Die Haushaltssatzung mit den Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2025 tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit den Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2026 tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird erteilt.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
| vom | 11.07.2025 bis 21.07.2025 | |
| von | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr | (Montag bis Freitag) |
| von | 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr | (Dienstag) |
| von | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | (Donnerstag) |
| im Rathaus Rülzheim | |
| Außenstelle Mittlere Ortsstraße 106 | |
| Zimmer 33 | öffentlich aus. |