Wir sind Ansprechpartner für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen. Thema heute: Verhinderungs-/ Entlastungspflege Was ist Verhinderungspflege? Es ist eine Leistungsart, die der Pflegeperson ab Pflegegrad 2 ermöglicht, stunden-, tage- oder wochenweise eine Auszeit von ihrer Pflegetätigkeit zu nehmen. Verhinderungspflege soll dazu beitragen, dass die Pflegeperson entlastet wird, ihre Kraftreserven stärken kann und Zeit für sich selbst hat. Wer kann Verhinderungspflege ausführen? Verhinderungspflege kann durch ambulante Pflegedienste oder private Dienstleistungsunternehmen, Tagespflegestätten oder Familien entlastende Dienste ausgeführt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Versorgung durch Privatpersonen (Nachbarn, Freunde etc.) sicherzustellen. Die private Pflegeperson muss ihre Einsatzzeiten und den erhaltenen Lohn schriftlich quittieren. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, ebenso die Antragsformulare. Wie hoch ist der Betrag der Verhinderungspflege? Die Pflegekasse bezuschusst die Verhinderungspflege mit einem Betrag in Höhe von bis zu 1.685 Euro pro Jahr. Seit dem 01.07.2025 kann auch die Kurzzeitpflege von 1.854 € im Jahr für die Entlastung zu Hause genutzt werden. Somit steht ein Gesamtbetrag von bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung. Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Die Verhinderungspflege kann auch von Familienmitgliedern ausgeübt werden. Die Person darf nur nicht schon als Pflegeperson der Pflegekasse gemeldet sein. Nähere Informationen hierzu erteilen die Pflegekassen oder der Pflegestützpunkt. Ausübung der Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege kann auf mehrere Zeiträume verteilt in Anspruch genommen werden. Wer eine tage- oder wochenlange Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, dem wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt nicht, wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise, das bedeutet weniger als 8 Stunden täglich, in Anspruch genommen wird. Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfreien Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht. Sie wünschen genauere Informationen, brauchen Hilfe bei der Antragstellung? Dann sprechen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da. Unsere Kontaktdaten: Pflegestützpunkt der VG Rülzheim und VG Bellheim, Mittlere Ortsstraße 83, 76761 Rülzheim Frau Pfirrmann, Tel. 07272 9355217 E-Mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de Frau Geiger, Tel. 07272 750342 E-Mail: stephanie.geiger@pflegestuetzpunkte-rlp.de