Wir sind Ansprechpartnerinnen für kranke, behinderte, hilfe- und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und ihre Angehörigen. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen. Thema heute: Beratungspflicht bei Pflegegeldbezug, § 37, Abs. 3 SGB XI Pflegebedürftige Menschen, die monatlich Pflegegeld empfangen und keinen ambulanten Pflegedienst zur Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Beratung durch eine qualifizierte und anerkannte Pflegefachperson in Anspruch zu nehmen. Bei Menschen mit dem Pflegegrad 2-5 müssen die Beratungen halbjährlich erfolgen. Bei Bedarf können Pflegegeldempfangende mit Pflegegrad 4-5 diese Beratungen auch vierteljährlich beanspruchen. Menschen mit dem Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen von Kombinations- oder Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste nutzen, können die Beratung freiwillig und halbjährlich abrufen. Ziel der Beratungsbesuche ist es, die Pflegepersonen durch praktische pflegefachliche Beratung zu unterstützen und die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen sowie auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die Beratung ist für die Pflegebedürftigen kostenfrei. Die entstehenden Kosten übernehmen die Pflegekassen. Die erstmalige Beratung findet immer bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. Auf Wunsch kann danach jede zweite Beratung online per Video erfolgen. Dienstleister sind ambulante Pflegedienste, anerkannte private Dienstleister oder eine von den Pflegekassen anerkannte Pflegefachkraft. Privatversicherte können die Beratungen auch bei COMPASS abrufen. Kontaktadressen von Anbietern können Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei den ortsansässigen Pflegestützpunkten erfragen. Die Pflegeberatung bei Pflegegeldbezug hat nichts mit dem Beratungsangebot der Pflegestützpunkte gemein, welches inhaltlich umfangreicher und trägerneutral ausgerichtet ist. Es ist ebenfalls kostenlos. Es kann ganzjährig beansprucht werden und ist nicht auf eine bestimmte Beratungsanzahl begrenzt. Bei Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten: Pflegestützpunkt VG Rülzheim/VG Bellheim Mittlere Ortsstraße 83, 76761 Rülzheim Rosa Pfirrmann, Tel.: 07272 9355217 E-Mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de Stephanie Geiger, Tel.: 07272 750342 E-Mail: stephanie.geiger@pflegestuetzpunkte-rlp.de Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte sind zu finden auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter: www.pflegestuetzpunkte-rlp.de oder https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/