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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 29/2025
Ortsgemeinde Rülzheim
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Bekanntmachung_BPlan_Waldstraße_17a_

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim

Bebauungsplan „Waldstraße 17a – 1. Änderung“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Waldstraße 17a – 1. Änderung“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans „Waldstraße 17a – 1. Änderung“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Waldstraße 17a – 1. Änderung“ umfasst die Grundstücke der Flur 0, Flurstücke Nr. 900/6 und 899/4 im rückwärtigen Bereich der Waldstraße und wird im Süden durch eine bestehende Privatstraße erschlossen.

Anlass und Zielsetzung des Bebauungsplans

Der Eigentümer des Grundstücks beabsichtigt, die vorhandene gewerbliche Bebauung zurückzubauen und eine Wohnbebauung zu realisieren. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern geschaffen werden. Die Entwicklung erfolgt als Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Waldstraße 17a – 1. Änderung“ mit der dazugehörigen Begründung, sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit 28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, Zimmer 2 öffentlich aus und kann während der Dienststunden Mo–Fr von 08:30 - 12:00 Uhr, Di von 14:00 - 16:30 Uhr und

Do von 14:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mailadresse: bauleitplanung@vg-ruelzheim.de) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können diese jedoch auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Rülzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Rülzheim, 17.07.2025
M.Braun
Ortsbürgermeister