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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 32/2024
Ortsgemeinde Rülzheim
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Fälligkeit der Grundbesitzabgaben 15.08.2024

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass zum 15.08.2024 die 3. Rate der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben) fällig ist. Zur Vermeidung von nachteiligen Folgen für die Abgabenschuldner wird um rechtzeitige Überweisung auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse gebeten. Die Verwaltung empfiehlt, von der Möglichkeit des Bankeinzuges Gebrauch zu machen. Für Fragen zur Erhebung der Grundbesitzabgaben steht Herr Greif unter 07272 / 7002 - 1084 gerne zur Verfügung.