Die Ortsgemeinde Hördt sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
Die Besetzung der Stelle erfolgt zunächst befristet für die Dauer von einem Jahr. Anschließend besteht die Option auf Weiterbeschäftigung.
Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10,50 Stunden. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit wird in einem Dienstplan geregelt und erstreckt sich an fünf Tagen in der Woche auf den Frühdienst sowie im 14-tägigen Rhythmus auf einen bzw. zwei Nachmittage in der Woche. Im Bedarfsfall sind zusätzlich Krankheitsvertretungen zu übernehmen. Details zum Dienstplan werden vom Beigeordneten Thorsten Verlohner im persönlichen Gespräch mitgeteilt.
Ferientage sind arbeitsfreie Tage, die der Berechnung der monatlichen Vergütung zugrunde gelegt werden.
Die Betreuung beinhaltet die Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler vor bzw. nach dem Unterricht. Bestandteile der Betreuung sind unter anderem das gemeinsame Mittagessen, die Anleitung und Betreuung der Hausaufgaben sowie sportliche, musische und soziale Aktivitäten.
Das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Kindern sowie Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität setzen wir voraus.
Die Betreuung erfordert pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; eine entsprechende Ausbildung wäre daher von Vorteil, ist jedoch nicht Voraussetzung.
Wir bieten eine Beschäftigung nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), eine tarifgerechte Vergütung und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Wenn gewünscht, kann ein Hospitationstermin vereinbart werden.
Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 30.09.2022 an:
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, z.Hd. Frau Myriam Serr, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim
oder auch per E-Mail an: bewerbung@ruelzheim.de
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden; reichen Sie daher keine Originale ein.