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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 38/2023
Ortsgemeinde Rülzheim
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Forstamt Pfälzer Rheinauen

Brennholz Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Rülzheim können über das zuständige Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl Brennholz zum privaten Eigenbedarf erwerben. Es wird nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung angeboten, welches vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Alle wichtigen Informationen und Anfrageformulare des Forstreviers finden Sie auf der Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen unter: https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise:

Künftig können Sie ab Anfang September bis spätestens Ende November Ihre Brennholz-Anfrage direkt online über die Homepage des Forstamts Pfälzer Rheinauen aufgeben (Link siehe oben). Sie erhalten zu Ihrer Online-Anfrage dann eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Informationen zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als Stammkunde!

Wichtigste Änderungen im Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl:
  1. Wenn Sie diesen Winter Brennholz aufarbeiten möchten, füllen Sie bitte unbedingt das Online-Formular aus. Brennholzanfragen sind generell nur noch online über die Homepage möglich!
  2. Es können keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über E-Mail mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation!
  3. Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz. Schlagabraum (=Kronenholz) kann optional angefragt werden. Bitte hierzu im Online-Formular das Feld „Ihre Nachricht an uns“ nutzen.
  4. Falls Sie besondere Wünsche bezüglich der Holzart haben, vermerken Sie das bitte ebenfalls im Feld „Ihre Nachricht an uns“.
  5. Preise: 17 €/Rm Nadelholz-Schlagabraum, 24 €/Rm Laubholz-Schlagabraum, 45 €/Fm Nadelholz-Polter, 60 €/Fm Laubholz-Polter
Für alle Brennholz-Kunden gilt:

Brennholz aus dem Rülzheimer Gemeindewald wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holzmenge nur an Ortsansässige der Ortsgemeinde Rülzheim verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 7 Rm bzw. 5 Fm begrenzt, eine weitere Herabsetzung der Maximalmenge ist nicht ausgeschlossen. Umrechnung: 1 Fm (Festmeter) = 1,4 Rm (Raummeter od. Ster). Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung. Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich. Bei der Brennholzaufarbeitung ist insbesondere einzuhalten: - Die komplettee Schutzkleidung ist von Motorsägenführern zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)! - Es dürfen nur markierte Rückgassen befahren werden, nicht die Flächen im Bestand! - keine AlleinarbeitT mit der Motorsäge! Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!