Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Bescheide für 2023 werden hiermit die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023 für die Grundsteuer B und Ortskirchensteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Grundbesitzabgaben für die Grundsteuer B und Ortskirchensteuer nur noch die Abgabenpflichtigen einen Steuerbescheid erhalten, bei denen im letzten Jahr eine Änderung in den Erhebungsgrundlagen vorgenommen wurde. Für all diejenigen, bei denen keine Änderungen erfolgt sind, gilt der letzte Steuer- bzw. Abgabenbescheid so lange weiter bis eine Änderung eintritt. Die Abgabenpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.05., 15.08. und 15.11) die genannten Steuern und Abgaben unter Zugrundelegung der zuletzt ergangenen Bescheide zu entrichten.
Soweit in Einzelfällen bisher abweichende Fälligkeiten festgesetzt wurden, bleiben diese unberührt. Die Grundbesitzabgaben sind zu zahlen auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse Rülzheim (siehe Festsetzungsbescheid). Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzung der Grundbesitzabgaben treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, schriftlich oder zur Niederschrift, durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzulegen an: vg-ruelzheim@poststelle.rlp.de. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die technischen Grundsätze für die elektronische Kommunikation zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim unter
www.ruelzheim.de im Impressum aufgeführt sind. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingelegt wird. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Er entbindet daher nicht von der Zahlungspflicht.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim versendet schriftliche Bescheide für die Festsetzung der Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023 für die Grundsteuer A, Ortskirchensteuer, Landwirtschaftskammerbeitrag und Feldwegebeitrag für die Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt
Für das Jahr 2023 wurde von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz der Beitragssatz von 113 vom Hundert auf 123 vom Hundert des Messbetrages erhöht. Der Landwirtschaftskammerbeitrag erhöht sich demnach und wird zusammen mit der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), der Ortskirchensteuer und dem Feldwegebeitrag festgesetzt. Aufgrund der Erhöhung des Landwirtschaftskammerbeitrages erhalten alle Grundstückseigentümer in den kommenden Tagen einen schriftlichen Bescheid. Die jeweiligen Fälligkeiten entnehmen Sie dem bitte dem Bescheid.