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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 40/2024
Verbandsgemeinde Rülzheim
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Pfarrei Hl. Theodard Rülzheim

Einladung

Am Montag, den 28. Oktober 2024, 17.00 Uhr finden im Katholischen Pfarrzentrum in 76771 Hördt, Schulzenstr. 5 die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Krankenpflegevereine/Elisabethenvereine der vier Gemeinden St. Georg Hördt der Gemeinden, St. Anna Kuhardt, St. Gertrud Leimersheim und St. Mauritius Rülzheim statt. Daran anschließend findet eine gemeinsame Mitgliederversammlung der vier genannten Vereine an der gleichen Örtlichkeit statt.

Ziel dieser Mitgliederversammlung ist die Verschmelzung der vier Vereine zu einem Verein auf der Ebene der Pfarrei Hl. Theodard Rülzheim.

Tagesordnung

Top 1.

Bericht der Vorstände über die Situation der Krankenpflegevereine

Top 2.

Begründung der Verschmelzung

Top 3.

Getrennte Abstimmung der vier Krankenpflegevereine über die Verschmelzung

Top 4.

Bei Zustimmung der Verschmelzung: Abstimmung über den „neuen” Vereinsnamen TOP 5. Beschlussfassung über die neue Vereinssatzung

Top 6.

Neuwahlen des Vorstandes

Top 7.

Wahl der Kassenprüfer für die kommende Wahlperiode

Top 8.

Festlegung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren

Top 9.

Verschiedenes

Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Im Zuge des Tagesordnungspunktes 7 kommt es zu Änderungen der Vereinssatzung des Vereins aus Rülzheim, die der Verschmelzung zunächst zugrunde liegt. Die Satzung des bisherigen Elisabethenverein e.V. Rülzheim wird insgesamt neu gefasst, dabei werden Regelungen konkretisiert und erweitert, um sie an aktuelle Standards anzupassen, außerdem wird die Gliederung verändert. Wesentliche Änderungen sind folgende, wobei im Folgenden die neuen §§ angegeben sind:

§ 1 (Name, Rechtsform, Sitz): Änderung des Vereinsnamens

§ 2 (Zweck und Verwirklichung): Anpassung des Zwecks des Vereins

§ 4 (Mitgliedschaft): Ergänzung einer Regelung hinsichtlich des Ausschlusses eines Mitglieds

§ 6 (Vorstand): Anpassung der Zusammensetzung des (erweiterten) Vorstands, Mindestzahl der jährlichen Sitzungen, Verkürzung der Frist für eine Einberufung einer Ersatzsitzung des Vorstandes, sowie Ergänzung wegen der Möglichkeit einer Zahlung von Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen an ein Vorstandsmitglied

§ 7 (Mitgliederversammlung): Ergänzung von Regelungen zur Stimmabgabe

§ 10 (Haushaltsführung): Einführung von zwei Rechnungsprüfern

§ 13 (Bischöfliche Aufsicht und kirchliche Bindung): Klarstellungen hinsichtlich der Genehmigungspflicht hinsichtlich des Bischöflichen Ordinariats und weitere Regelungen für das Verhältnis zwischen Verein und dem Bischöflichen Ordinariat.

Der bisherige § 9 der Satzung (Krankenpflegeverein und Sozialstation) fällt ersatzlos weg.

Eingeladen sind alle Mitglieder der Krankenpflegevereine/ Elisabethenvereine der Gemeinden St. Georg Hördt, St. Anna Kuhardt, St. Gertrud Leimersheim und St. Mauritius Rülzheim. Stimmberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung eingetragenen Mitglieder der vier o.g. Vereine. Die geplante neue Satzung, der vorgesehene Verschmelzungsbericht und der vorgesehene Verschmelzungsvertrag können im zentralen Pfarrbüro in 76761 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 12, eingesehen werden. Auf Wunsch werden diese auch zugeschickt. Parkmöglichkeiten in Hördt sind auf dem Propst-Krane-Platz (Kerweplatz), St. Georgstraße vorhanden.