Die Ordnungsbehörde der VG Rülzheim möchte alle Eigentümer und Anwohner von Grundstücken, die an Fußwegverbindungen grenzen daran erinnern, dass gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Rülzheim vom 19.11.2001 die Verantwortung für die Reinigung der angrenzenden Fußwege bei den Grundstückseigentümern liegt. In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen über den unzureichenden Zustand der öffentlichen Fußwege, die an viele Grundstücke in diesem Bereich grenzt. Bei Kontrollen wurde festgestellt, dass in vielen Fällen noch keine Reinigung der Gehwege erfolgt ist. Insbesondere der Bewuchs mit Unkraut und Hecken beeinträchtigt die Sicherheit und Nutzbarkeit dieser Wege. Die Satzung sieht vor, dass die Reinigungspflicht die gesamte Wegelänge entlang der Grundstücksgrenze bis zur Mittellinie des Fußwegs umfasst. Um eine sichere und ansprechende Umgebung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, bitten wir die Eigentümer und Anwohner, ihre Grundstücksbereiche zeitnah und gemäß der geltenden Satzung zu reinigen. Sollte die Reinigungspflicht nicht erfüllt werden, behält sich die Verbandsgemeinde vor, im Rahmen von Kontrollen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, das mit Bußgeldern verbunden sein kann. Für Rückfragen steht die Verbandsgemeinde Rülzheim gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Pflege unserer öffentlichen Räume.