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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 44/2022
Verbandsgemeinde Rülzheim
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Öffentliche Bekanntmachungen

Festsetzung der Güterpacht für das Jahr 2022 für die Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Bescheide für 2022 wird hiermit die Güterpacht für das Jahr 2022 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Güterpacht nur noch die Abgabenpflichtigen einen Steuerbescheid erhalten, bei denen im letzten Jahr eine Änderung in den Erhebungsgrundlagen vorgenommen wurde. Für all diejenigen, bei denen keine Änderungen erfolgt sind, gilt der letzte Steuer- bzw. Abgabenbescheid so lange weiter, bis eine Änderung eintritt.

Die Abgabenpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zum Fälligkeitstermin (11.11.2022) die genannte Steuer unter Zugrundelegung der zuletzt ergangenen Bescheide zu entrichten.

Soweit in Einzelfällen bisher abweichende Fälligkeiten festgesetzt wurden, bleiben diese unberührt. Die Güterpacht ist zu zahlen auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse Rülzheim (siehe Festsetzungsbescheid).

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzung der Güterpacht treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, schriftlich oder zur Niederschrift, durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzulegen an:

vg-ruelzheim@poststelle.rlp.de.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die technischen Grundsätze für die elektronische Kommunikation zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim unter

www.ruelzheim.de

im Impressum aufgeführt sind.

Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingelegt wird. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Er entbindet daher nicht von der Zahlungspflicht.

Rülzheim, 31.10.2022
gez. Schardt, (Bürgermeister)