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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 45/2025
Ortsgemeinde Rülzheim
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Fälligkeit der Grundbesitzabgaben - 15.11.2025

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass zum 15.11.2025 die 4. Rate der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben) fällig ist. Zur Vermeidung von nachteiligen Folgen für die Abgabenschuldner wird um rechtzeitige Überweisung auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse gebeten. Die Verwaltung empfiehlt, von der Möglichkeit des Bankeinzuges Gebrauch zu machen. Für Fragen zur Erhebung der Grundbesitzabgaben steht Herr Greif unter 07272 / 7002 - 1084 gerne zur Verfügung.