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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 47/2024
Ortsgemeinde Rülzheim
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Bebauungsplan „Südhang, 1. Bauabschnitt“ der Ortsgemeinde Rülzheim

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Ortsgemeinderat Rülzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2024 den Bebauungsplan „Süd 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Rülzheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 Abs. 1 GemO als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den südlichen Teil der Ortslage östlich der Rheinzaberner Straße L 540 und südlich der Gutenbergstraße bzw. der Kuhardter Straße.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süd“ mit Rechtskraft vom 02.03.1995 unter Ausschluss der Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Süd E“ mit Rechtskraft vom 12.05.2016 und „Kastanienallee“ mit Rechtskraft vom 15.07.2010 und wird begrenzt:

im Norden: durch die südliche und östliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Kastanienallee“ mit Rechtskraft vom 15.07.2010, durch die westliche Grenze der Mozartstraße, durch die nördliche Grenze der Neufeldstraße, durch die östlichen Grenzen der Baugrundstücke östlich der Mozartstraße, durch die nördliche Grenze der Kuhardter Straße durch seine senkrechte Linie über die Kuhardter Straße und Max-Planck-Straße von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 6136/61 auf die südliche Grenze der Max-Planck-Straße sowie durch die südliche Grenze der Max-Planck-Straße,

im Osten: durch einen Teil der westlichen und der östlichen Grenze der Gutenbergstraße, durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 7416 und 7424, durch die nördliche, westliche und südliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Süd E“, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 7357/212 und 7357/21, durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 6135/69, 6135/68 und 6135/66

im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 604677 (Rottenbach)

im Westen: durch die östliche und Teile der westlichen Grenze der Neuen Landstraße

Der Beschluss über den Bebauungsplan „Süd 1. Änderung“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Süd, 1. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage ab bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Der Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan kann auch auf der Internetseite der VG Rülzheim unter: www.ruelzheim.de/vg_ruelzheim/de/Bauen - Wirtschaft - Umwelt/Informationen rund ums Bauen/Bebauungspläne digital/Rülzheim/ eingesehen und im PDF-Format heruntergeladen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Sinngemäß wird auf § 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung verwiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Rülzheim, den 21.11.2024
gez. Michael Braun
Ortsbürgermeister