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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 49/2025
Ortsgemeinde Rülzheim
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Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (WKB) in der Gemeinde Rülzheim

Information für Grundstückseigentümer/-innen in der Gemeinde Rülzheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim wird für die Jahre 2021 und 2022 bis zum Jahresende wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen in der Gemeinde Rülzheim erheben. Die Erhebung erfolgt durch einen Bescheid. Diese werden an alle Grundstückseigentümer bis Ende dieses Jahres versendet. Aus diesem Grund möchten wir Sie an dieser Stelle vorab über die wesentlichen Punkte des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen informieren.

Einleitend möchten wir darauf hinweisen, dass die Bescheide an die aktuellen Grundstückseigentümer versendet werden. Der WKB muss von dem Grundstückseigentümer gezahlt werden, der bei der Beitragserhebung Eigentümer des Grundstücks ist. Das bedeutet, wenn Sie in den Jahren 2021 oder 2022 noch nicht Eigentümer des Grundstücks waren, müssen Sie dennoch den WKB für diese Jahre bezahlen, da Sie aktuell, bei der Erhebung Grundstückseigentümer sind. Dies können Sie in § 11 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Gemeinde Rülzheim vom 13.04.2011 nachlesen.

Weiterhin werden die Grundstücke der Friedhofsstraße, der Waldstraße und des Schwester-Irlanda-Wegs erstmals bei der Erhebung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt. Dies liegt daran, dass die Verschonung dieser Grundstücke abgelaufen ist.

Die Gemeinde Rülzheim erhebt wiederkehrende Beiträge nach § 10 a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Straßen, Wege und Plätze). Demnach werden die durchschnittlichen Investitionsaufwendungen für einen Zeitraum von 5 Jahren ermittelt. Die Beiträge für die Jahre 2021 und 2022 beziehen sich auf den Zeitraum 2021 bis 2025. 40 % der gesamten Investitionskosten zahlt die Ortsgemeinde. Beim WKB werden die verbleibenden Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlage auf alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer in der Gemeinde Rülzheim verteilt. Dies führt zu einer niedrigeren Belastung jedes Einzelnen, da sich die Investitionskosten auf viele Eigentümer verteilen. Die im Zeitraum 2021-2025 angefallenen Investitionskosten sind für die Ausbaumaßnahmen in der St. Diethard-Straße, in der Römerstraße und dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle am Schulzentrum.

Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbare Grundstücke, die Zugang zu einer Verkehrsanlage der Gemeinde Rülzheim haben. Dies gilt auch für Grundstücke, welche über eine Privatstraße, andere Privatgrundstücke oder auf sonstige Weise an eine Verkehrsanlage indirekt angeschlossen sind.

Die angefallenen Investitionskosten für den Zeitraum 2021-2025 werden, nach Abzug des Gemeindeanteils von 40 %, auf die Grundstücke verteilt. Die Verteilung erfolgt anhand der Grundstücksgröße und -nutzung. Die Basis bildet immer die Grundstücksfläche entsprechend der Eintragung im Grundbuch. Für übertiefe Grundstücke, die außerhalb eines Bebauungsplans liegen wird eine tiefenmäßige Begrenzung von 40 m bzw. 80 m je nach Bebaubarkeit angesetzt. Grundstücksflächen, die hinter diesen Begrenzungen liegen, werden von der Grundstücksfläche abgezogen.

Auf die Grundstücksfläche werden je nach Nutzbarkeit folgende Zuschläge addiert:

1. Vollgeschosszuschlag: Der Zuschlag beträgt 10 % der Grundstücksfläche je Vollgeschoss. Hierbei ist die Anzahl der maximal zugelassenen Vollgeschosse relevant. Befindet sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, gilt die darin erlaubte Anzahl an Vollgeschossen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie tatsächlich weniger Vollgeschosse gebaut haben.

Befindet sich Ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, so ist die Umgebungsbebauung ausschlaggebend für die Ermittlung des Zuschlags. Das bedeutet, wenn fast alle benachbarten Grundstücke mit zwei Vollgeschosse bebaut sind, Sie jedoch nur ein Vollgeschoss haben, dann erhalten Sie aufgrund der angrenzenden Bebauung ebenfalls einen Zuschlag für zwei Vollgeschosse.

2. Gewerbezuschlag: Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird 20 % die Grundstücksfläche um zusätzliche 20 % erhöht. Dies gilt auch für Grundstücke, die ausschließlich gewerblich, industrielle oder in ähnlicher Weise genutzt werden und nicht in den vorgenannten Gebieten liegen.

Der Zuschlag wird auf 10 % reduziert, wenn das Grundstück nur teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt wird. Dies gilt jedoch nur außerhalb von Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten.

Die Berechnung erfolgt für jedes Grundstück individuell. Die konkrete Berechnung für Ihr Grundstück können Sie Ihrem Beitragsbescheid entnehmen. Die genauen Regelungen zur Berechnung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche können Sie in § 6 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Gemeinde Rülzheim vom 13.04.2011 nachlesen.

Die Zahlung des Betrags ist innerhalb eines Monats fällig. Sollte mit Ihrem Bescheid auch ein SEPA-Mandatsvordruck bei Ihnen ankommen, liegt der Verbandsgemeindeverwaltung für die Abbuchung des WKB kein gültiges SEPA-Mandat vor. Die Anweisung der Zahlung unter Angabe des Kassenzeichens liegt dann bei Ihnen. Liegt Ihrem Bescheid kein entsprechender Vordruck bei, liegt der Verbandsgemeindeverwaltung ein SEPA-Mandat vor und der Betrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Die Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge für die Jahre 2023 bis 2025 ist im Laufe des Jahres 2026 geplant. Für Rückfragen zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag für Verkehrsanlagen stehen Ihnen Herr Greif (07272 - 7002 1084) oder Frau Kopittke (07272 - 7002 1518) im Dienstgebäude Mittlere Ortsstraße 106, 2. Obergeschoss zur Verfügung. Wir möchten Sie darum bitten, zunächst den Erhalt des Beitragsbescheides abzuwarten. Dieser enthält ausführliche Informationen zu Ihrem konkreten Grundstück.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung