Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr
wünschen wir unseren Mitgliedern, Helfern, Gäste und Gönner. Wir hoffen uns im neuen Jahr wiederzusehen. Bleibt und/oder werdet gesund! Wir sehen uns 2023
Zum Vormerken im Kalender 2023:
Dienstag, 07.02.23 Vegetarisch und Vegan – mehr als nur ein Trend
Dienstag, 21.03.23 Zucker – weniger ist mehr Kochen ist eine Kunst – Genießen ein Glück – Zusammensein ein Geschenk!
Sternwanderung Sa., 21.01.23 Gasthaus zur Krone Rülzheim
Aus allen Himmelsrichtungen treffen wir zu einem gemütlichen Beisammensein mit unserer bekannt, beliebten Musikern.
Auszug aus der Satzung des LFV Pfalz e.V. (Teil 3)
Vollversion unter www.landfrauen-pfalz.de
§ 8 Beiträge
Jedes Mitglied des Verbandes ist zur Beitragszahlung verpflichtet. Dies gilt auch für Ehrenmitglieder. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages des Landesverbandes, der von den Ortsvereine für den Verband erhoben und an den Verband weitergeleitet wird, wird auf Vorschlag des Vorstandes des Verbandes durch die Delegiertenversammlung beschlossen. Der Vorstand beschließt ferner über die Höhe der Beitragsmittel, die vom Verband aus seinem Vermögen den Kreisverbänden zur Verfügung gestellt werden. Über die Höhe des Teiles des Mitgliedsbeitrages, der in den Ortsvereinen verbleibt, entscheidet die Mitgliederversammlung des jeweiligen Ortsvereins auf Vorschlag des Vorstandes des Verbandes. Neufestsetzungen gelten ab Beginn des auf die Beschlussfassung folgenden Geschäftsjahres. Bei der Beitragsfestsetzung ist die Beitragsverpflichtung des LFV Pfalz bei Deutschen LandFrauenverband angemessen zu berücksichtigen. Die Beiträge sind jeweils am 1. März zur Zahlung an den Verband fällig. Näheres regelt die jeweils gültige Beitragsordnung. Beitragsteile der Untergliederungen werden für deren Aufgaben verwendet.
Winterpause ade!
Ab Mo. 09.01.23 treffen wir uns wieder! Zur Bewegung um 18.15 Uhr im MZR EG im CKK und ab 19 Uhr zur Handarbeit und vieles mehr im Küchenraum im CKK.