Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Grundbesitzabgaben grundsätzlich durch öffentliche Bekanntmachung im Heimatbrief festgesetzt werden (siehe amtlicher Teil der Verbandsgemeinde Rubrik „Öffentliche Bekanntmachung“ in dieser Heimatbriefausgabe). Damit werden in den Fällen, in denen sich keine Veränderungen bei den Festsetzungsgrundlagen gegenüber 2023 ergeben haben, keine Abgabenbescheide mehr verschickt. Die Abgabenbescheide behalten ihre Gültigkeit bis zur Neufestsetzung der Grundbesitzabgaben. Für Fragen zur Erhebung der Grundbesitzabgaben steht Ihnen Herr Greif unter 0 72 72/ 70 02 - 10 84 gerne zur Verfügung.