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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 6/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Die Kreisverwaltung informiert

Öffnungszeiten an Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag, 13. Februar 2024, hat die Kreisverwaltung Germersheim mit allen Außenstellen (inklusive der Zulassungsstelle in Kandel) vormittags bis 12 Uhr geöffnet, nachmittags bleibt die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen.

Landkreis Germersheim: An Fastnachtdienstag Wertstoffhöfe ab 12 Uhr geschlossen

An Fastnachtdienstag, 13. Februar, sind die Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Germersheim ab 12 Uhr geschlossen. Dies betrifft den Wertstoffhof Berg (an der Deponie Berg) sowie die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim, die stationäre Problemmüllannahmestelle am Wertstoffhof Rülzheim und die Annahmestelle für Grünabfälle in Westheim (an der Vergärungsanlage).

Rücknahme der Schulbücher der Abiturientinnen und Abiturienten

Im Rahmen der Schulbuchausleihe steht die Rücknahme der ausgeliehenen Schulbücher der Abiturientinnen und Abiturienten im Schuljahr 2023/2024 bevor. Die Schulen werden an die Schülerinnen und Schüler Rücknahmescheine verteilen. Auf dem Rücknahmeschein ist ersichtlich, welche Bücher zurückgegeben werden müssen. Die Rückgabe der Schulbücher findet im Büro der Schulbuchausleihe in Bellheim (Schulstraße 4, 76756 Bellheim, Eingang über die Schubertstraße im Westflügel, in Höhe der Bushaltestelle) statt. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Die Schulbücher können im Zeitraum vom 14.03.2024 bis einschließlich 22.03.2024 zu den Öffnungszeiten der Schulbuchausleihe abgegeben werden: Montag geschlossen Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr Freitag von 8.30 bis 12 Uhr Sollten die Bücher zu den oben genannten Zeiten nicht zurückgebracht oder in einem nicht weiter verwendbaren Zustand sein, wird gemäß den Teilnahmebedingungen die Leistung von Schadenersatz fällig. Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

„Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere geht online – am 05. Februar 2024

Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun? Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun deutlich erleichtert werden. MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ geht am 05.02.2024 online. Mit der Fachanwendung MelBA-online schaffen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge. Im Bürgerportal ermöglicht die Fachanwendung den Anwendenden selbständig, ohne Softwareinstallation, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes. Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben. Damit entlastet MelBA-online Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz. Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können diese sich generieren unter folgendem Link: https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/. Des Weiteren sind für die betroffenen Bürger zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online statt am: 21. Februar 2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr und 09. April 2024 um 18:00 bis 20:00 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich und hat über https://um.baden-wuerttemberg.de/melba zu erfolgen.“

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung Naturschutz und nachhaltige Entwicklung