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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 6/2024
Ortsgemeinde Kuhardt
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kuhardt

Bebauungsplan „St. Anna-Straße“

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kuhardt hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 dem Entwurf des Bebauungsplans „St. Anna-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, und der Begründung, zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „St.-Anna-Straße“ wird im Wesentlichen begrenzt:

im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 255/5, 268/5, 253/5, 253/6, 248/1, 247/1, 223, 222, 221 und 1358/4 sowie durch eine geradlinige Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 255/5 nach Westen bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 267.

im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 1358/4 und 1361/2 (Am Roppenbild).

im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1647, 1637/3, 1644/4, 1639/2, 1639/3, 1639/10, 1640, 1643, 1361/13, 1361/12, 1361/2, 1359/2 sowie 1359/3.

im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 219/21, 219/25, 219/34, 267 sowie 1030/3.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 219/40 (St.-Anna-Straße), 216 (Fußweg), 220/1, 220, 224, 225, 225/1, 228, 231/1, 231, 232/1, 234/4, 234/2, 238, 239, 241, 243, 243/2, 245, 245/2, 247/2, 248/2, 253/7, 250/5, 255, 255/2, 260/2, 262/1, 261, 185/1, 186/1, 187, 188, 189, 190, 190/2, 191/2, 191/6, 191/4, 191/3, 191/5, 196, 197, 193/2, 194/2, 195, 193/1, 194/1, 199, 198/8, 198/7, 198/6, 198/5, 198/2, 200/1, 199/2, 201, 202, 203, 204, 209/4, 210/2, 211, 209/1, 209/5, 210/1, 209/3, 212, 213, 214, 215, 215/2, 217, 218, 229/3, 230, 234/3, 235/2, 235/1, 238/2, 237, 236/2, 239/2, 240, 242/6, 242/4, 242/5, 242/8, 242/3, 242/7, 244/6, 244/5, 244/4, 244/3, 244/7, 244/8, 246, 250/2, 250/6, 250/3, 250/4, 253/3 sowie 250/2 vollständig.

Der vorgesehene Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Lageplan abgebildet:

Vorgesehener Geltungsbereich des Bebauungsplans „St. Anna-Straße“

Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans „St. Anna-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung mit seinen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die beigefügte Begründung mit Umweltbericht, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit

19.02.2024 bis 22.03.2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.

Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor:

Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 08.11.2023 zu denkmalpflegerischen Belangen, zum Schutz vor Verkehrslärm, zum Gewässerabstand, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, zu Dachbegrünungen, zu Photovoltaikanlagen, zur Lage von Teilflächen im Überschwemmungsgebiet, zum Umgang mit Niederschlagswasser und zu einer als bodenschutzrelevant erfassten Fläche.

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 08.11.2023 zu wasserwirtschaftlichen und bodenschutzrechtlichen Belangen, hier insbesondere zum Umgang mit Niederschlagswasser, zur Starkregengefährdung und einer Altablagerung.

Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 2 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:00-12:15 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen,

-

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@ruelzheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),

-

dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kuhardt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Kuhardt, den 08.02.2024
gez. Christian Schwab
Ortsbürgermeister