Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2026 das sechste Lebensjahr vollenden.
Hördt:
Am 11. Februar 2025 findet die Anmeldung der Schulneulinge in der Grundschule Hördt statt.
Kuhardt:
Am 18. Februar 2025 findet die Anmeldung der Schulneulinge in der Cohartis-Grundschule Kuhardt statt.
Leimersheim:
Am 10.02.25, 11.02.25, 17.02.25, 18.02.25, 24.02.25 findet die Anmeldung der Schulneulinge in der Grundschule Leimersheim statt.
Die Eltern haben bereits schriftlich, die Anmeldeunterlagen und den Termin erhalten.
Zur Anmeldung möchten wir das zukünftige Grundschulkind begrüßen.
Die Eltern bitten wir, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, einen Masern-Impfnachweis und die ausgefüllten Anmeldeunterlagen, die Ihnen zugesandt wurden, mitzubringen.
Sollten die Anmeldeunterlagen nicht mehr auffindbar sein, können diese auf der Homepage der Grundschule heruntergeladen werden (Anmeldeunterlagen mit allen Anlagen).
Kinder, die ab September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“) werden erst im Februar 2026 angemeldet. Dieser Anmeldetermin für die Kann-Kinder wird rechtzeitig vorher veröffentlicht.