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Heimatbrief VG Rülzheim
Ausgabe 9/2024
Verbandsgemeinde Rülzheim
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Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der Hördter Rheinaue

Bekanntmachung

In dem vom Land Rheinland-Pfalz – Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein beantragten Planfeststellungsverfahren (Az. 6425-0001#2022/0006-0111 31 AB2) für den Bau eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der Hördter Rheinaue sind private Einwendungen sowie Stellungnahmen von Behörden und Verbänden eingegangen.

Diese sind nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Termin zur Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen wird

am Dienstag, dem 12.03.2024, ab 09:30 Uhr,

im Bürgerzentrum „Altes Forsthaus“,

St.-Georg-Straße 37,

76771 Hördt

durchgeführt. Einlass ist ab 09:00 Uhr.

Bei Bedarf wird der Termin am Folgetag, Mittwoch, 13.03.2024, um 09:30 Uhr (Einlass 9.00 Uhr) am vorgenannten Ort fortgesetzt.

Zu diesem Termin ergeht hiermit Einladung. Soweit sich jemand im Termin vertreten lässt, ist die Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachzuweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.

Rülzheim, 29.02.2024
Bürgermeister