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Unstrut-Journal
Ausgabe 1/2023
Stadt Dingelstädt
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Regeln zur Veröffentlichung im Amtsblatt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie auf unsere Regeln zur Veröffentlichung von Artikeln im Unstrutjournal hinweisen.

Sie finden diese sowie die Urheberrechtsabgabe und alle Termine zu unserem Amtsblatt auch zum Download auf unserer Website:

www.dingelstaedt.de/rathaus/rathaus-und-politik/amtsblatt-online/

Oder scannen Sie folgenden QR-Code:

Hinweise und Regeln über die Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt „Unstrut-Journal“ der Stadt Dingelstädt

1.

Allgemeine Bestimmungen

1.1.

Die Stadt Dingelstädt gibt ein Amtsblatt mit dem Titel „Unstrut-Journal“ heraus.

1.2.

Das Amtsblatt ist das Bekanntmachungsorgan der Stadt Dingelstädt und ihrer Ortschaften entsprechend der Regelung gem. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Dingelstädt sowie der Thüringer Bekanntmachungsverordnung in der jeweils gültigen Verfassung. Es hat hoheitlichen Charakter und ist nicht, anders als die Tageszeitung, Teil der Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch im Anzeigenteil.

1.3.

Das Amtsblatt besteht aus einem amtlichen Teil und einem nichtamtlichen Teil, die zusammen den redaktionellen Teil bilden, sowie aus einem Anzeigenteil. Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil ist der Bürgermeister der Stadt Dingelstädt oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Anzeigenteil ist der Verlag. Amtlicher und nichtamtlicher Teil, sowie der Anzeigenteil sind zu trennen.

1.4.

Die nachstehenden Hinweise und Regeln gelten für alle Vereine, Verbände und Institutionen im Bereich und außerhalb der Stadt Dingelstädt, die Artikel und Beiträge für das bzw. im Amtsblatt veröffentlichen.

1.5.

Auf Veröffentlichungen im nichtamtlichen Teil besteht kein Rechtsanspruch. Über Termine, Rahmen und Umfang der Veröffentlichung entscheidet der Herausgeber. Der Abdruck sämtlicher Bild- und Textbeiträge erfolgt für die Zwecke des Herausgebers ausnahmslos unentgeltlich, d. h. ohne Honorar für den / die Autor-/en. Für alle eingereichten Fotos, Texte und Grafiken übernimmt die Stadt Dingelstädt keine Haftung.

1.6.

Sollte der Textumfang den in der jeweiligen Ausgabe verfügbaren Umfang überschreiten, erfolgt eine entsprechende Kürzung nach vorheriger Rücksprache mit dem Verfasser, Verein, Verband oder der Institution.

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2.

Einreichen von Texten, Fotos, Grafiken, Flyer und Plakaten

2.1.

Pro Ausgabe kann für jeden Bericht eine maximale Anzahl von 3 Bildern (Fotos, Grafiken, etc.) veröffentlicht werden.

2.2.

Der Nutzer garantiert, Inhaber sämtlicher Rechte an den übermittelten Texten, Fotos, Grafiken, Flyern und Plakaten zu sein.

Vor allen Dingen steht der Nutzer dafür ein, dass er Urheber-, Persönlichkeits-, Verwertungs-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte beachtet und er sich alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vor der Übermittlung hat einräumen lassen. Dies gilt insbesondere für die Persönlichkeitsrechte sämtlicher Personen, die auf den Fotos abgebildet sind, vor allem dem Recht am eigenen Bild.

Darüber hinaus versichert er, dass die Texte und Fotos, Plakate und Flyer nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierzu ist zwingend die „Erklärung zu den Urheberrechten bei Einsendung von vorgefertigten Texten mit Bildern, Grafiken und Layouts an die Redaktion des Amtsblattes „Unstrut-Journal“ zu unterzeichnen und abzugeben.

2.3.

Die Inhalte der Berichte werden überprüft. Bestehen berechtigte Bedenken über die Veröffentlichung eines Beitrages, so ist die Redaktion berechtigt, die Veröffentlichung zurückzustellen oder zurückzuweisen. Eine Benachrichtigung gegenüber dem Autor wird zugesichert.

2.4.

Alle Beiträge sind mit dem Namen oder einem Kürzel des Verfassers oder des sonst Verantwortlichen zu versehen. Darüber hinaus ist die Telefonnummer des Verfassers oder des sonst Verantwortlichen zu übergeben.

2.5.

Beiträge sind ausschließlich in digitaler Form per E-Mail

a)

Texte als pdf und Word-Datei und

b)

Bilder, Grafiken, Layouts im Format .tif, .jpg, .pdf oder .png Datei

an die E-Mail-Adresse unstrutjournal@dingelstaedt.de zu senden. Texte und Fotos sind als getrennte Dateien zu senden.

Die Auflösung für einen qualitativ hochwertigen Abdruck sollte mindestens 300 dpi betragen. Im Text sind die Stellen zu markieren, wo die Bilder mit entsprechenden Bildunterschriften einzufügen sind.

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3.

Inhalt

3.1.

Im Amtsblatt werden nach Maßgabe dieser Hinweise und Regeln veröffentlicht:

a)

Amtliche Bekanntmachungen, Satzungen, in Stadtratssitzungen gefassten Beschlüsse und Ausschreibungen der Stadt Dingelstädt

b)

Sonstige Verlautbarungen oder Mitteilungen der Stadt, ihrer Ortschaften, ihrer Organe, Einrichtungen und Behörden sowie sonstiger Stellen und öffentlich-rechtlicher Verbände

c)

Ankündigungen und Berichte von örtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, von örtlichen Vereinen und sonstigen Organisationen mit nicht erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung

d)

Veranstaltungshinweise von Parteien- und Wählergruppen

e)

Beiträge aus Anlass von Bürgerbegehren

f)

Anzeigen

3.2.

Eine Veröffentlichung von Leserbriefen oder von sonstigen Äußerungen einzelner Personen erfolgt nicht.

3.3.

Beiträge müssen einen örtlichen Bezug haben. Sie sind knapp (auf das Notwendigste beschränkt) und sachlich zu fassen. Sie dürfen keine Angriffe auf Dritte enthalten.

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4.

Erscheinungsweise und Redaktionsschluss

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich, bei Bedarf mittels Sonderdruck und wird an jeden Haushalt der Stadt Dingelstädt kostenlos verteilt.

Redaktionsschluss ist grundsätzlich immer der Montag in der Woche vor Erscheinungstermin des Amtsblattes, 12:00 Uhr. In der jeweiligen Ausgabe wird auf die einzuhaltenden Termine für die folgende Ausgabe verwiesen. In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, auf den im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt hingewiesen wird.

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5.

Neutralität

5.1.

Bei der Berichterstattung ist darauf zu achten, dass der Grundsatz der Neutralität gewahrt ist. Es ist unzulässig, das Amtsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische Zwecke zu benutzen. Kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben sollen sachliche Berichte und keine Kommentare oder Meinungsäußerungen enthalten. Eine neutrale Informationspflicht ist mit einer „Eigenwerbung“ für bestimmte Personen oder der Austragung „örtlicher Streitigkeiten“ nicht zu vereinbaren.

5.2.

Vor Wahlen werden keinerlei Stellungnahmen, Berichte, Danksagungen oder sonstige Informationen veröffentlicht, die geeignet erscheinen, einen Wahlbewerber oder eine sich bewerbende Partei oder Wählergruppe besonders hervorzuheben. Kurze Dankesworte nach Wahlen zum Kreistag, Stadtrat, Bürgermeister, Ortschaftsrat oder Ortschaftsbürgermeister werden zugelassen. Jedwede Meinungsäußerungen, welche verletzend oder diskriminierend sind und nach einer Gegendarstellung verlangen oder verlangen könnten, sind nicht gestattet.

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6.

Politische Parteien und Wählergruppen

6.1.

Veröffentlichungsberechtigt sind zugelassene Parteien und Wählervereinigungen, die auf örtlicher Ebene organisiert sind (Ortsverbände). Der Ortsverband muss seinen Sitz in der Stadt haben. Diese Voraussetzungen sind auf Verlangen durch Vorlage von Satzung, Statuten o. ä. nachzuweisen.

6.2.

Zulässig sind Inhalte wie Anzeigen und Beiträge, die auf Veranstaltungen hinweisen und nicht dem Zwecke der Meinungsbildung dienen. Die Hinweise sind auf reine Ankündigungen beschränkt und sollen kurzgefasst sein. Nachberichte über den Verlauf solcher Veranstaltungen oder solche, die über den reinen Veranstaltungshinweis hinausgehen, werden nicht veröffentlicht.

Nicht veröffentlicht werden außerdem gestaltete Anzeigen im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes.

6.3.

Beiträge oder Anzeigen von politischen Parteien, die zum Zwecke der Meinungsbildung veröffentlicht werden sollen, sind unzulässig.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung „Crailsheimer Stadtblatt II“ (veröffentlicht u.a. in NJW 19, 763) aus dem Gebot der Staatsferne der Presse (Art. 5 GG) die Verpflichtung abgeleitet, das Amtsblatt klar von der Meinungspresse abzugrenzen. Unabhängig von diesen Regelungen steht es Parteien, Wählergruppen und Bürgerinitiativen offen, im Anzeigenteil eine kostenpflichtige Anzeige zu schalten. Ansprechpartner hierfür ist der Verlag.

Jedoch dürfen die Grundsätze über den zulässigen Inhalt des Amtsblattes nicht über den Anzeigenteil umgangen werden.

6.4.

Die Vorstellung von Kandidaten, Veröffentlichung von Wahlprogrammen oder Anzeigen zur Durchführung von Wahlveranstaltungen im Amtsblatt der Stadt Dingelstädt ist für Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten einmal pro bevorstehende Kommunalwahl bis maximal einer Druckseite als Beilage kostenpflichtig zulässig. Veröffentlichungen zum Zwecke der Wahlwerbung sind frühestens 6 Wochen vor dem entsprechenden Wahltermin gestattet.

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7.

Bürgerbegehren / Bürgerentscheide

7.1.

Hat der Stadtrat einen Bürgerentscheid beschlossen oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens festgestellt, können Beiträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen veröffentlicht werden.

7.2.

Unbeschadet der Regelung zu Ziffer 5 und 6 steht dem Stadt- oder Ortschaftsrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen je ½ Seite pro Ausgabe einmalig zur Verfügung.

7.3.

Bei einem Bürgerbegehren, Bürgerentscheid (§ 17 ThürKO) steht dasselbe Recht auch der Initiative zu, die die Durchführung des Bürgerbegehrens, Bürgerentscheids veranlasst hat. Über die Zulassung einer evtl. Gegeninitiative entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.

7.4.

Daneben sind entgeltliche Anzeigen zum Bürgerentscheid zulässig. Die Grundsätze über den zulässigen Inhalt sind auch hier zu beachten.

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8.

Vereine, Kirchen oder sonstige Organisationen

8.1.

Veröffentlichungen im Amtsblatt könnend die eigene Öffentlichkeitsarbeit nicht ersetzen. Zulässig sind nur folgende Veröffentlichungen:

a)

Berichte und Ankündigungen

b)

Danksagungen, Ehrungen und Nachrufe

c)

kurze Informationen zu allgemein interessierenden Themen der Vereinsarbeit

d)

Kurzportraits zur Vorstellung von Funktionsträgern

8.2.

Überschreiten Beiträge den möglichen Umfang, so kann der Abdruck über mehrere, jedoch maximal 4 Ausgaben verteilt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

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9.

Anzeigenteil

Verantwortlich für den Anzeigenteil ist der Verlag. Private Anzeigen sind kostenpflichtig. Ein Vertragsschluss (inkl. Rechnungslegung) kommt unter Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber der Stadt Dingelstädt zwischen dem Privaten und dem Verlag zustande. Gewerbliche Anzeigen sind kostenpflichtig und können ausschließlich bei dem Verlag aufgegeben werden. Hierbei gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste des Verlages.

10.

Gesetzliche Bestimmungen

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen sind die gesetzlichen Bestimmungen u. a. der Thüringer Kommunalordnung, der Thüringer Bekanntmachungsverordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs, des Urheberrechts sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Im Einzelfall behält sich die Stadt Dingelstädt als Herausgeber des Amtsblattes weitere Vorgaben und Einschränkungen für die Veröffentlichung von Berichten und Artikeln vor.

11.

Geltungsumfang

Diese Vorschriften über den zulässigen Inhalt des redaktionellen Teils dürfen nicht über den Anzeigenteil oder über Einlagen in das Amtsblatt umgangen werden.

12.

Inkrafttreten

Diese Hinweise und Regeln sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Website der Stadt Dingelstädt anzuwenden.

Stadt Dingelstädt, den 01.02.2022

Andreas Karl Fernkorn

Bürgermeister der Stadt Dingelstädt