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Unstrut-Journal
Ausgabe 1/2024
Stadt Dingelstädt
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Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis

Haushaltssatzung 2024

des

Zweckverbandes Wasserversorgung und

Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ)

1.

Mit Beschluss Nr. VV 08/23 vom 30.11.2023 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung 2024 mit Wirtschaftsplänen und Anlagen beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Bescheid vom 04.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes genehmigt.

3.

Die Wirtschaftspläne 2024 liegen in der Zeit vom

12.12.2023 bis 05.01.2024

im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegen in dem genannten Zeitraum die Wirtschaftspläne im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich aus.

Die Wirtschaftspläne können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

 — 

Heilbad Heiligenstadt, 08.12.2023

Dr. Marion Frant

Verbandsvorsitzende  —  - Siegel -