Der Stadtrat der Stadt Dingelstädt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 den Aufstellungsbeschluss 1/568/36/2023 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Betriebsgelände ehemalige LPG“ der Stadt Dingelstädt - OS Beberstedt gefasst. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine unmittelbare Umsetzung des geplanten (konkreten) Vorhabens auf dem ehemaligen LPG-Geländes. Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch erfolgt vom 23.10.2023 - 27.11.2023 im Bauamt der Stadt Dingelstädt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 Baugesetzbuch am Verfahren erfolgt ebenfalls in dieser Zeit.
Ausgelegt wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung. Ebenso wird der Umweltbericht mit grünordnerischer Ergänzung und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ausgelegt.
Folgende umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen vor und können ebenfalls eingesehen werden
Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt vom 23.05.2023
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| Zum Belang Naturschutz |
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| Zum Belang Wasserwirtschaft |
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| Zum Belang Immissionsschutz |
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| Zum Belang Bauaufsicht - Städtebau |
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| Zum Belang Bodenschutz / Altlasten |
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| Zum Belang vorbeugender Brandschutz |
Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
| FB Archäologische Denkmalpflege vom 10.05.2023 |
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 15.05.2023
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 09.05.2023
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch findet die öffentliche Auslegung des Entwurfes über die Dauer eines Monats, mindestens jedoch über die Dauer von 30 Tagen vom 23.10.2023 - 27.11.2023 statt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Übersichtskarte
Räumlicher Geltungsplan
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung können in der Zeit vom
23.10.2023 - 27.11.2023
während der Dienststunden in der Stadtverwaltung der Stadt Dingelstädt im Bauamt
| Mo, Mi, Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
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| 13.00 - 16.00 Uhr |
| Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
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| 13.00 - 17.30 Uhr |
| Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Gleichzeitig wird gemäß § 4 Baugesetzbuch der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung unter folgendem Link im Internet eingestellt:
www.dingelstaedt.de/buerger/bauen-und-wohnen/auslegung
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Betriebsgelände ehemalige LPG““ der Stadt Dingelstädt - OS Beberstedt unberücksichtigt bleiben, sofern der Stadt Dingelstädt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch)
Dingelstädt, den 28.09.2023
Andreas Fernkorn
Bürgermeister