Der Stadtrat der Stadt Dingelstädt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 den Beschluss 1/569/36/2023 über die frühzeitige Auslegung und Betroffenheitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes-Nr. 6 „Betriebsgelände Zaunröder Straße" in der Ortschaft Hüpstedt der Stadt Dingelstädt gefasst.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Standortes für das Betriebsgelände einer ortsansässigen Firma einschließlich Erschließung geschaffen werden.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgt vom 23.10.2023 bis 27.11.2023 im Bauamt der Stadt Dingelstädt.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Verfahren erfolgt ebenfalls in dieser Zeit.
Ein Umweltbericht liegt aus.
Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch findet die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die Dauer eines Monats, mindestens jedoch über die Dauer von 30 Tagen vom 23.10.2023 bis 27.11.2023 statt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Übersichtskarte
Räumlicher Geltungsplan
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung können in der Zeit vom
23.10.2023 bis 27.11.2023
während der Dienststunden in der Stadtverwaltung der Stadt Dingelstädt im Bauamt
| Mo, Mi, Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
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| 13.00 - 16.00 Uhr |
| Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
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| 13.00 - 17.30 Uhr |
| Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Gleichzeitig wird gemäß § 4 Baugesetzbuch der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung unter folgendem Link im Internet eingestellt:
www.dingelstaedt.de/buerger/bauen-und-wohnen/auslegung
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bauungsplan Nr. 6 „Betriebsgelände Zaunröder Straße“ der Stadt Dingelstädt - OS Hüpstedt unberücksichtigt bleiben, sofern der Stadt Dingelstädt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch)
Dingelstädt, den 28.09.2023
Andreas Fernkorn
Bürgermeister