Titel Logo
Unstrut-Journal
Ausgabe 10/2024
Sprechzeiten, wichtige Rufnummern, Bereitschaftsdienste
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sprechzeiten, wichtige Rufnummern, Bereitschaftsdienste

Sanierungsbüro der Stadt Dingelstädt

Dienstag, 23.07.2024 von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag, 06.08.2024 von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine des Sanierungsbüros nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Bauamt, Zimmer 23, Telefon: 036075/34-617.

Das Fundbüro informiert!

Sie haben etwas verloren oder möchten eine Fundsache abgeben? Nähere Auskünfte erhalten Sie im Fundbüro der Stadt Dingelstädt unter der Tel. 036075 34-317.

Januar 2023

1 Samsung Galaxy

1 iPhone

Februar 2023

1 Doppelschleifbock

1 Schlüsselring mit 1 Schlüssel und weißem Schild

1 Schlüsselring mit 4 kleinen Schlüsseln

April 2023

1 einzelner Schlüssel

2 Scooter

1 schwarzes Basecap FC Bayern

Juni 2023

1 JBL Box

Juli 2023

1 Samsung Smartphone

1 Paar Motorradhandschuhe

August 2023

1 Lesebrille mit Brillenetui

1 Mobilteil vom Haustelefon der Marke SWYX

September 2023

1 gelbes Schlüsselband mit einem Schlüssel

1 Fahrrad

Oktober 2023

1 Armband

1 Xiaomi Handy

1 einzelner Schlüssel

1 Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln inkl. Unterteil eines Schlüsselbands

1 Brille mit blauen Rand

November 2023

2 Mountainbike

1 Strickmütze, Marke: „camel Active“

1 Schlüsselring mit 1 Schlüssel und 1 Anhänger

Januar 2024

1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und 2 Anhänger

1 Mountainbike

1 Schlüsselring mit einem Schlüssel und Anhänger

1 Case Box

Februar 2024

1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln

1 Handy

März 2024

1 Motorradhelm

April 2024

1 einzelner kleiner Schlüssel

Mai 2024

1 einzelner kleiner Schlüssel mit Schlüsselring

1 silberne Kette

1 Autoschlüssel mit Schlüsseltasche

1 dunkelblaue Brille

Juni 2024

1 Herrenportemonnaie

1 Schlüsselring mit 1 Schlüssel und verschiedenen Anhängern

973 BGB - Eigentumserwerb des Finders

Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.