Sie haben etwas verloren oder möchten eine Fundsache abgeben?
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Fundbüro der Stadt Dingelstädt unter der Tel. 036075 34-317.
Januar 2025
1 Schlüssel mit kurzer Kette
Februar 2025
1 Brille
1 Autoschlüssel mit Karabinerhaken
2 einzelne Schlüssel
April 2025
1 Mountainbike
2 Schlüssel mit Anhänger
Mai 2025
1 Ehering
1 Zeiterfassungschip
1 Rucksack
Juni 2025
1 Autoschlüssel „Mercedes“
1 Ipad
1 Stativ
Juli 2025
1 Kinderfahrrad
1 goldene Creole
2 Mountainbikes
August 2025
1 schwarzer Nike Rucksack mit Inhalt
973 BGB - Eigentumserwerb des Finders
Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.