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Unstrut-Journal
Ausgabe 11/2025
Stadt Dingelstädt
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Amtlicher Teil

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2025

Mit Beschluss vom 16.09.2025, Beschluss Nr. 1/173/9/2025 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom 26.09.2025 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 zur Kenntnis genommen.

Die Ausfertigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte am 27.10.2025.

Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit

vom 07.11. - 21.11.2025

öffentlich in der Stadtverwaltung Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.

Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2025 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Dingelstädt, den 27.10.2025

gez. Andreas Fernkorn

Bürgermeister

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Landgemeinde Stadt Dingelstädt

(Landkreis Eichsfeld)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund § 60 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Stadt Dingelstädt folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Dingelstädt, den 27.10.2025

Stadt Dingelstädt

gez. Andreas Fernkorn  —  Siegel

Bürgermeister