Sie haben etwas verloren oder möchten eine Fundsache abgeben? Nähere Auskünfte erhalten Sie im Fundbüro der Stadt Dingelstädt unter der Tel. 036075 34-317.
Januar 2024
1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und 2 Anhänger
1 Mountainbike
1 Schlüsselring mit einem Schlüssel und Anhänger
1 Case Box
Februar 2024
1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln
1 Handy
März 2024
1 Motorradhelm
April 2024
1 einzelner kleiner Schlüssel
Mai 2024
1 einzelner kleiner Schlüssel mit Schlüsselring
1 silberne Kette
1 Autoschlüssel mit Schlüsseltasche
1 dunkelblaue Brille
Juni 2024
1 Herrenportemonnaie
1 Schlüsselring mit 1 Schlüssel und verschiedenen Anhängern
Juli 2024
1 schwarze Lesebrille
1 einzelner Schlüssel
August 2024
1 Ring
1 Herrenjacke „Jack & Jones“
1 lindgrüner Kinderschirm
1 Herrenjacke „H&M“
1 Bankkarte
1 Handy
September 2024
1 Autoschlüssel
November 2024
1 goldene Kette
1 Damenbrille
1 Schlüsselband mit 1 Schlüssel
973 BGB - Eigentumserwerb des Finders
Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.