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Unstrut-Journal
Ausgabe 15/2024
Stadt Dingelstädt
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Hinweise und Informationen zur Steuerfestsetzung 2025

der Grundsteuer A und Grundsteuer B

Auf den Stichtag 01.01.2022 wurden durch das Finanzamt Mühlhausen die neuen Grundsteuerwerte und Steuermessbeträge festgestellt. Diese sind ab 2025 die Grundlage für die Steuererhebung durch die Stadt Dingelstädt.

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ändert sich das Verfahren der Bereitstellung der Daten aus dem Grundsteuermessbescheid für die Stadt Dingelstädt. Die Übermittlung der Grundsteuermessbeträge erfolgt zukünftig ausschließlich in elektronischer Form über das Verfahren ELSTER-Transfer. Für jede wirtschaftliche Einheit (ca. 9000 Stück), die im Zuständigkeitsbereich unserer Kommune liegen, müssen die gelieferten Rohdaten in unserer Software aufbereitet und weiterverarbeitet werden.

Die bisherigen Aktenzeichen des Finanzamtes Mühlhausen bei der Grundsteuer B behalten weiter ihre volle Gültigkeit.

Durch den Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) wurden in Thüringen neue Aktenzeichen vergeben und entsprechende Erklärungen von ihnen abgefordert. Folglich werden unserer Kommune zukünftig auch sehr viel mehr Messbeträge für Grundsteuer A mitgeteilt, die durch das Steueramt weiterzuverarbeiten sind. Bitte beachten sie, künftig sind die Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche steuerpflichtig und nicht der Pächter!

Alle Steuerpflichtigen erhalten ab Januar 2025 eine Mitteilung in Form eines neuen Bescheides über Grundsteuer B und Grundsteuer A.

Bis zum Erhalt Ihres neuen Grundsteuerbescheides bitten wir sie von jeglichen Zahlungen abzusehen, sie erleichtern uns damit enorm unsere Arbeit. Bitte überprüfen sie, ob der angegebene Steuermessbetrag in ihren Grundsteuerbescheid mit dem ihnen vom Finanzamt Mühlhausen mitgeteilten Steuermessbetrag übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten bitten wir Sie, den aktuellen Steuermessbescheid vom Finanzamt Mühlhausen im Steueramt zur Überprüfung vorzulegen.

Bestehende Daueraufträge für Grundsteuer bei ihrer Hausbank sind ab 2025 zu löschen, da erst der neue Grundsteuerbescheid nach neuem Recht alle Angaben zur Zahlung enthält.

Steuerpflichtige, die bereits das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart haben, müssen überprüfen, ob im Grundsteuerbescheid 2025 ihre Bankverbindung zur Abbuchung der Grundsteuer angegeben ist.

Jeder Steuerpflichtige ohne SEPA-Mandat erhält mit dem Bescheid ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren, das vereinbart werden kann, wenn dieses gewünscht wird.

Gibt es noch Fragen zum Thema Steuern, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Steueramt der Stadt Dingelstädt -

Frau Nonn (036075) 34 213

für die Ortschaften Bickenriede, Zella, Hüpstedt, Beberstedt und Struth

Herr Schmidt (036075) 34 212

für die Ortschaften Dingelstädt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra und Silberhausen.