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Unstrut-Journal
Ausgabe 15/2024
Stadt Dingelstädt
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Bekanntmachung Haushalt 2025

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2025

Mit Beschluss vom 26.11.2024, Beschluss Nr. 1/57/5/2024 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit Anlagen beschlossen.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom 04.12.2024, AZ: 15.11802.001 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt.

Die Ausfertigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte am 09.12.2024.

Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom

30.12.2024 - 15.01.2025

(2 Wochen lang gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO) im Rathaus der Stadt Dingelstädt, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, jeweils zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Dingelstädt, den 09.12.2024

gez. Andreas Fernkorn

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Stadt Dingelstädt (Landgemeinde)

(Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBL. S. 277, 288) erlässt die Stadt Dingelstädt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

2.

Gewerbesteuer

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.489.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von dem Stadtrat am 26.11.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Gemäß § 45 a Abs. 9 ThürKO werden den Ortschaften finanzielle Mittel in Höhe von 5,00 € je Einwohner zuzüglich der Berücksichtigung der Preisentwicklungsrate sowie den Ortschaften Beberstedt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen und Zella zusätzlich ein Sockelbetrag von 1.000,00 € bereitgestellt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Dingelstädt, den 09.12.2024

Stadt Dingelstädt

Andreas Fernkorn

Bürgermeister —  (Siegel)