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Unstrut-Journal
Ausgabe 2/2025
Stadt Dingelstädt
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Öffentliche Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlages für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Dingelstädt am 23. Februar 2025

Der Wahlausschuss der Stadt Dingelstädt hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2025 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Dingelstädt als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin zur Frage, ob er/ sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber/ jeder Bewerberin mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler/ Die Wählerin hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/ Die Wählerin kann seine/ ihre Stimme vergeben, indem er/ sie den Bewerber/ die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Dingelstädt, den 22.01.2025

Silvana Trappe

Wahlleiterin der Stadt Dingelstädt