1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Dingelstädt von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Die Stadt Dingelstädt bildet 13 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich in:
| Ortschaft | Wahlbezirk | Anschrift |
| Dingelstädt | 001 | Staatliche Grundschule „Erich Kästner“ Dingelstädt Triftweg 2 37351 Stadt Dingelstädt |
| Dingelstädt | 002 | Bürgerhaus Dingelstädt 1.Raumabschnitt Sitzungssaal Bei der Kirche 6 37351 Stadt Dingelstädt |
| Dingelstädt | 003 | Staatliches Gymnasium St. Josef Dingelstädt Riethstieg 1 37351 Stadt Dingelstädt |
| Dingelstädt | 004 | Gaststätte „Deutsches Haus“ Dingelstädt Mühlhäuser Str. 30 37351 Stadt Dingelstädt |
| Helmsdorf | 005 | Feuerwehr Helmsdorf Alte Aue 23a 37531 Stadt Dingelstädt |
| Kefferhausen | 006 | Gemeindeverwaltung Kefferhausen Dingelstädter Weg 15 37531 Stadt Dingelstädt |
| Kreuzebra | 007 | Gaststätte „Am Anger“ Kreuzebra Angerstein 1 37531 Stadt Dingelstädt |
| Silberhausen | 008 | Multifunktionsgebäude Silberhausen Triftweg 1 37531 Stadt Dingelstädt |
| Hüpstedt | 009 | Gemeindeverwaltung Hüpstedt Oberdorf 32 37531 Stadt Dingelstädt |
| Beberstedt | 010 | Beberstedt Unterdorf 1 37531 Stadt Dingelstädt |
| Bickenriede | 011 | Kulturhaus Bickenriede Platz der Deutschen Einheit 1 37531 Stadt Dingelstädt |
| Zella | 012 | Gemeindeschenke Zella Aue 8 37531 Stadt Dingelstädt |
| Struth | 013 | „Josefshaus“ Struth Lange Straße 104 37531 Stadt Dingelstädt |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnis sind Briefwahlvorstände gebildet worden.
Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich in:
| Briefwahlbezirk | Anschrift |
| Briefwahl - Dingelstädt I 9006 | Bürgerhaus Dingelstädt 2. Raumabschnitt Sitzungssaal Dingelstädt Bei der Kirche 6 37531 Stadt Dingelstädt |
| Briefwahl - Dingelstädt II 9019 | Bürgerhaus Dingelstädt Besprechungsraum 1. OG Dingelstädt Bei der Kirche 6 37531 Stadt Dingelstädt |
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem 23.02.2025 um 15:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstands durchführen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 23. Februar 2025 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 24. Februar 2025 jeweils um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Dingelstädt, den 22.01.2025
Silvana Trappe
Wahlleiterin der Stadt Dingelstädt