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Unstrut-Journal
Ausgabe 3/2024
Stadt Dingelstädt
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Bekanntmachung Haushalt 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2024

Mit Beschluss vom 23.01.2024, Beschluss Nr. 1/652/41/2024 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen beschlossen.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 13.02.2024, AZ: 15.11802.001 die Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Ausfertigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte am 22.02.2024.

Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom

11.03.2024 - 25.03.2024

(2 Wochen lang gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO) im Rathaus der Stadt Dingelstädt, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, jeweils zu den Sprechzeiten öffentlich aus.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Dingelstädt, den 22.02.2024

gez. Andreas Fernkorn

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Stadt Dingelstädt (Landgemeinde) (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBL. S. 127) erlässt die Stadt Dingelstädt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt: er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

25.255.200 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.141.700 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

395 v.H.

2.

Gewerbesteuer

390 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.200.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von dem Stadtrat am 23.01.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Gemäß § 45 a Abs. 9 ThürKO werden den Ortschaften finanzielle Mittel in Höhe von 5,00 € je Einwohner zuzüglich der Berücksichtigung der Preisentwicklungsrate sowie den Ortschaften Beberstedt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen und Zella zusätzlich ein Sockelbetrag von 1.000,00 € bereitgestellt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Dingelstädt, den 22.02.2024

Stadt Dingelstädt

Andreas Fernkorn

Bürgermeister  —  (Siegel)