Mit Beschluss vom 23.01.2024, Beschluss Nr. 1/652/41/2024 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 13.02.2024, AZ: 15.11802.001 die Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Ausfertigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte am 22.02.2024.
Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom
11.03.2024 - 25.03.2024
(2 Wochen lang gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO) im Rathaus der Stadt Dingelstädt, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, jeweils zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.
Dingelstädt, den 22.02.2024
gez. Andreas Fernkorn
Bürgermeister
Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBL. S. 127) erlässt die Stadt Dingelstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt: er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 25.255.200 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.141.700 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 395 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 390 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.200.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von dem Stadtrat am 23.01.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Gemäß § 45 a Abs. 9 ThürKO werden den Ortschaften finanzielle Mittel in Höhe von 5,00 € je Einwohner zuzüglich der Berücksichtigung der Preisentwicklungsrate sowie den Ortschaften Beberstedt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen und Zella zusätzlich ein Sockelbetrag von 1.000,00 € bereitgestellt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Dingelstädt, den 22.02.2024
Stadt Dingelstädt
Andreas Fernkorn
Bürgermeister — (Siegel)