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Unstrut-Journal
Ausgabe 4/2025
Stadt Dingelstädt
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dingelstädt

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Stadt Dingelstädt

Bei der Kommunalwahl am 23.02.2025 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Bürgermeisterwahl

Wahlberechtigte:

10.214

Zahl der Wähler:

8.178

Ungültige Stimmabgaben:

926

Gültige Stimmabgaben:

7.252

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

(1) Der Gewählte ist durch (X) gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann gem. § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landkreis Eichsfeld

Kommunalaufsicht

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Dingelstädt, den 26.02.2025

gez.

Silvana Trappe

Wahlleiterin der Stadt Dingelstädt