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Unstrut-Journal
Ausgabe 5/2025
Stadt Dingelstädt
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Amtlicher Teil

lm Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Grabmale von der Friedhofsverwaltung einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Nicht standhafte Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.

In der Zeit vom

19.05.2025 bis 21.05.2025

werden alle Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt durch den Sachverständigen Dirk Rosinski kontrolliert. Die Überprüfung der Standsicherheit erfolgt mittels einer Druckprobe, bei der festgestellt werden soll, inwieweit das Grabmal dem entsprechenden Prüfdruck standhält.

Sollten Mängel festgestellt werden, wird dies durch das Anbringen eines Aufklebers am Grabmal sichtbar gemacht. In diesen Fällen ist durch die/den Verfügungsberechtigte/n die Befestigung des Grabmals unverzüglich, spätestens bis zum 18.06.2025, zu veranlassen. Alle Verfügungsberechtigten werden daher aufgefordert, zu kontrollieren, ob ein Warnaufkleber an der Grabstätte angebracht wurde.

Die o. g. Firma wird anschließend erneut prüfen, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Die Verfügungsberechtigten sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens, insbesondere durch Umfallen der Grabmale bzw. Abstürzen von Grabmalteilen, verursacht werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 036075/34-317 oder 036075/34-318 zur Verfügung.

Dingelstädt, den 25.04.2025

Andreas Fernkorn

Der Bürgermeister