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Unstrut-Journal
Ausgabe 6/2023
Stadt Dingelstädt
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​​​​​​​Information über die beabsichtigte Anpassung der Friedhofsgebühren für Bestattungs- und Beisetzungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen aller Ortschaften der Stadt Dingelstädt in der 35. Sitzung des Stadtrates der Stadt Dingelstädt am 27.06.2023

Information über die beabsichtigte Anpassung der Friedhofsgebühren für Bestattungs- und Beisetzungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen aller Ortschaften der Stadt Dingelstädt in der 35. Sitzung des Stadtrates der Stadt Dingelstädt am 27.06.2023

Grabstätten für Erdbestattungen auf den städtischen Friedhöfen der bis zum 31.12.2022 zugehörigen Ortschaften der Stadt Dingelstädt werden gemäß § 11 der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt im Auftrag der Friedhofsverwaltung von einem externen Dienstleistungsunternehmen ausgehoben und wieder verfüllt. Da der Auftrag über Bestattungs- und Beisetzungsarbeiten für Erdbestattungen auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Dingelstädt turnusgemäß durch Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Dingelstädt in seiner 34. Sitzung am 28.03.2023 zum 01.07.2023 neu vergeben wurde, sind die Friedhofsgebühren für Bestattungs- und Beisetzungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Dingelstädt entsprechend anzupassen. Diese Anpassung, durch Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Dingelstädt, erfolgt voraussichtlich in der 35. Sitzung des Stadtrates der Stadt Dingelstädt am 27.06.2023. Die einschlägigen Satzungen sollen zum 01.07.2023 in Kraft treten. Mit folgender Gebührenanpassung ist zu rechnen:

bisherige Gebühr

neue Gebühr

Einzelerdreihengrabstätte für Kinder

(Verstorbene im Alter bis zu 5 Jahren)

481,95 Euro

672,35 Euro

Einzelerdreihengrabstätte

für Erwachsene

(Verstorbene im Alter über 5 Jahre)

541,45 Euro

696,15 Euro

Einzelerdreihenrasengrabstätte

541,45 Euro

714,00 Euro

Doppelerdreihengrabstätte

(je Grabstelle)

684,25 Euro

934,15 Euro

Ausgrabung

von Leichen und Gebeinen

589,05 Euro

773,50 Euro

In diesem Zusammenhang findet das Ortsrecht der Stadt Dingelstädt für die Vorschriften über den Grabaushub von Erd- und Urnengrabstätten und die Bestattungs- und Beisetzungsgebühren auch für die zum 01.01.2023 eingliederten Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Hüptstedt und Zella Anwendung.

Alle weiteren Vorschriften der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der ehemaligen Gemeinde Anrode für Bickenriede und Zella sowie der ehemalige Gemeinde Dünwald für Beberstedt und Hüpstedt gelten bis zu einer Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Dingelstädt gemäß § 8 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 (ThürGNGG 2023) vom 07.12.2022 fort.