Grabstätten für Erdbestattungen auf den städtischen Friedhöfen der bis zum 31.12.2022 zugehörigen Ortschaften der Stadt Dingelstädt werden gemäß § 11 der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt im Auftrag der Friedhofsverwaltung von einem externen Dienstleistungsunternehmen ausgehoben und wieder verfüllt. Da der Auftrag über Bestattungs- und Beisetzungsarbeiten für Erdbestattungen auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Dingelstädt turnusgemäß durch Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Dingelstädt in seiner 34. Sitzung am 28.03.2023 zum 01.07.2023 neu vergeben wurde, sind die Friedhofsgebühren für Bestattungs- und Beisetzungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Dingelstädt entsprechend anzupassen. Diese Anpassung, durch Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Dingelstädt, erfolgt voraussichtlich in der 35. Sitzung des Stadtrates der Stadt Dingelstädt am 27.06.2023. Die einschlägigen Satzungen sollen zum 01.07.2023 in Kraft treten. Mit folgender Gebührenanpassung ist zu rechnen:
| bisherige Gebühr | neue Gebühr |
| Einzelerdreihengrabstätte für Kinder (Verstorbene im Alter bis zu 5 Jahren) | 481,95 Euro | 672,35 Euro |
| Einzelerdreihengrabstätte für Erwachsene (Verstorbene im Alter über 5 Jahre) | 541,45 Euro | 696,15 Euro |
| Einzelerdreihenrasengrabstätte | 541,45 Euro | 714,00 Euro |
| Doppelerdreihengrabstätte (je Grabstelle) | 684,25 Euro | 934,15 Euro |
| Ausgrabung von Leichen und Gebeinen | 589,05 Euro | 773,50 Euro |
In diesem Zusammenhang findet das Ortsrecht der Stadt Dingelstädt für die Vorschriften über den Grabaushub von Erd- und Urnengrabstätten und die Bestattungs- und Beisetzungsgebühren auch für die zum 01.01.2023 eingliederten Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Hüptstedt und Zella Anwendung.
Alle weiteren Vorschriften der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der ehemaligen Gemeinde Anrode für Bickenriede und Zella sowie der ehemalige Gemeinde Dünwald für Beberstedt und Hüpstedt gelten bis zu einer Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Dingelstädt gemäß § 8 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 (ThürGNGG 2023) vom 07.12.2022 fort.