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Unstrut-Journal
Ausgabe 6/2023
Stadt Dingelstädt
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Das Ordnungsamt informiert

Hinweise zur Straßenreinigungspflicht

Im Unstrut-Journal Nr. 5/2023 haben wir bereits über die allgemeine Straßenreinigungspflicht informiert. Da es in den vergangenen Wochen vermehrte Fragen von Bürgern aus unserer Stadt gegeben hat, möchten wir Sie über diese spezielle Information zur Straßenreinigung in Kenntnis setzen.

Wer ist für die Säuberung der Pflanzenflächen vor meinem Grundstück verantwortlich?

Jeder Eigentümer ist für die Pflege, die Säuberung und das Mähen des Rasens der Pflanzenflächen vor seinem Grundstück verantwortlich, gemäß Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit § 2 Abs. 2 OBV (Ordnungsbehördliche Verordnung) der Stadt Dingelstädt.

Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als notwendig durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. Wir möchten hier an Ihre gegenseitige Rücksichtnahme appellieren!

Stadt Dingelstädt

Ihr Ordnungsamt