Sie haben etwas verloren oder möchten eine Fundsache abgeben? Nähere Auskünfte erhalten Sie im Fundbüro der Stadt Dingelstädt unter der Tel. 036075 34-317.
Mai 2024
1 dunkelblaue Brille
Juni 2024
1 Schlüsselring mit 1 Schlüssel und verschiedenen Anhängern
Juli 2024
1 schwarze Lesebrille
1 einzelner Schlüssel
August 2024
1 Herrenjacke „Jack & Jones“
1 lindgrüner Kinderschirm
1 Herrenjacke „H&M“ inkl. Schlüssel
1 Bankkarte
1 Handy
September 2024
1 Autoschlüssel
November 2024
1 Brille (braun/beige)
Dezember 2024
1 Schlüsselband mit 1 Schlüssel und Anhänger
Januar 2025
1 Schlüssel mit kurzer Kette
Februar 2025
1 Brille
1 Autoschlüssel mit Karabinerhaken
2 einzelne Schlüssel
April 2025
1 Mountainbike
2 Schlüssel mit Anhänger
Mai 2025
1 beiger Rucksack mit Inhalt
1 einzelner Schlüssel
973 BGB - Eigentumserwerb des Finders
Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.